Ein neuer EU-Terminplan sorgt wenige Tage vor dem 2. August für eine gefährliche Kurzform: „Die KI-Pflichten wurden verschoben.“ Das stimmt so nicht. Der AI Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und verlängert tatsächlich mehrere Fristen. Für die Transparenzpflichten bei KI-generierten Inhalten schafft er aber nur eine eng begrenzte Übergangsregel. Viele Pflichten aus Artikel 50 des AI Act gelten weiterhin ab 2. August 2026.
Für österreichische Nachrichtenportale, Corporate Blogs und automatisierte WordPress-Redaktionen kommt es deshalb auf drei Fragen an: Ist das Unternehmen Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems? Wurde das betreffende Generierungssystem bereits vor dem 2. August in Verkehr gebracht? Und geht es um eine maschinenlesbare Markierung im System oder um eine sichtbare Offenlegung beim veröffentlichten Inhalt?
Gerade bei einer automatisierten Pipeline wie dem NewsAI WordPress Plugin sollte diese Zuordnung nicht erst nach der Veröffentlichung stattfinden. Die Leistungsseite beschreibt eine automatische Verarbeitung von APA-OTS-Aussendungen, KI-generierte Artikel und Bilder, redaktionelle Filter, Logging, Monitoring, REST API und einen Dry-Run-Modus. Das sind gute Ansatzpunkte für einen kontrollierten Ablauf. Eine automatische AI-Act-Konformität oder eine eingebaute Kennzeichnung darf daraus jedoch nicht abgeleitet werden.
Warum zwei Daten gleichzeitig richtig sein können
Die neue Verordnung (EU) 2026/1744 ergänzt den AI Act um eine viermonatige Übergangsfrist. Sie betrifft Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Diese Anbieter müssen die technische Markierungs- und Erkennungspflicht aus Artikel 50 Absatz 2 spätestens ab 2. Dezember 2026 erfüllen.
Das ist kein pauschaler Aufschub für alle Unternehmen, die KI verwenden. Die Europäische Kommission stellt in ihren aktuellen Leitlinien zu Artikel 50 klar, dass die Transparenzpflichten grundsätzlich ab 2. August gelten. Die Sonderregel betrifft nur ältere, bereits vermarktete Generierungssysteme und nur die Pflicht des Anbieters zur wirksamen, interoperablen und maschinenlesbaren Markierung ihrer Ausgaben.
Andere Pflichten behalten den 2. August als Startlinie. Dazu gehören insbesondere Hinweise bei direkter Interaktion mit bestimmten KI-Systemen, Informationen beim Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung sowie sichtbare Offenlegungen für bestimmte Deepfakes und KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Die Rollenfrage steht vor der Fristfrage
Im Alltag kaufen die meisten österreichischen KMU ein KI-Werkzeug ein und nutzen es unter eigener Verantwortung. Dann sind sie typischerweise Betreiber des Systems. Der Anbieter ist jene Stelle, die das System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt.
Diese Einordnung kann bei individuellen Integrationen schwieriger werden. Eine Agentur, die ein fremdes Modell lediglich über eine Standardschnittstelle in den Kundenprozess einbindet, ist nicht automatisch Anbieter des zugrunde liegenden Modells. Wer ein System jedoch wesentlich verändert, unter eigener Marke bereitstellt oder seinen Zweck neu bestimmt, sollte seine Rolle genauer prüfen. Dafür reicht ein Logo im WordPress-Backend ebenso wenig wie der Name des Modellanbieters auf einer Rechnung.
Für eine automatisierte Redaktion bedeutet das: Das Unternehmen sollte Modellanbieter, Plugin-Anbieter, technische Integratoren und die eigene Betreiberrolle getrennt dokumentieren. Die Viermonatsfrist kann beim Systemanbieter liegen, während der veröffentlichende Betrieb seine eigene sichtbare Offenlegung bereits ab 2. August organisieren muss.
Was die Übergangsfrist erfasst – und was nicht
| Situation | Verantwortung | Relevanter Termin |
|---|---|---|
| Generierungssystem vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht; technische Markierung der Ausgabe | Anbieter des Systems | spätestens 2. Dezember 2026 |
| Neues Generierungssystem ab dem 2. August 2026 | Anbieter des Systems | vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme |
| Direkte Interaktion mit einem KI-Chatbot oder KI-Agenten, sofern der KI-Charakter nicht offensichtlich ist | Anbieter des interaktiven Systems | ab 2. August 2026 |
| Veröffentlichung eines kennzeichnungspflichtigen Deepfakes | Betreiber des verwendeten Systems | ab 2. August 2026 |
| KI-generierter Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse ohne substanzielle menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung | Betreiber des verwendeten Systems | ab 2. August 2026 |
Die Tabelle ist eine Arbeitsorientierung, keine abschließende rechtliche Einordnung. Ob ein konkretes Tool ein KI-System im Sinn des AI Act ist, welche Rolle ein Unternehmen einnimmt und ob ein Inhalt als Deepfake oder Text von öffentlichem Interesse gilt, hängt vom tatsächlichen Einsatz ab.
Der Veröffentlichungszeitpunkt kann entscheidend sein
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass allein das Erstellungsdatum eines Inhalts entscheidet. Die KI-Servicestelle der RTR erläutert einen wichtigeren Unterschied: Inhalte, die vor dem 2. August erzeugt und bereits veröffentlicht wurden, müssen grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein.
Anders ist die Lage, wenn ein Inhalt zwar vorher erzeugt, aber erst ab dem 2. August erstmals veröffentlicht oder verwendet wird. Dann können die Offenlegungspflichten für Deepfakes oder einschlägige Texte greifen. Für Redaktionen mit Warteschlangen ist das praktisch relevant. Ein Artikelentwurf vom 31. Juli, der am 3. August automatisch online geht, ist kein „Alt-Inhalt“, nur weil die KI ihn vor dem Stichtag erzeugt hat.
Deshalb braucht eine belastbare Content-Historie mindestens vier Zeitpunkte: Eingang der Quelle, Erzeugung des KI-Entwurfs, menschliche Freigabe und tatsächliche Veröffentlichung. Ein einzelnes WordPress-Post-Datum bildet diesen Ablauf nicht vollständig ab.
Nicht jeder KI-Text braucht denselben sichtbaren Hinweis
Artikel 50 verlangt keine pauschale Kennzeichnung jedes Textes, bei dem KI geholfen hat. Für die besondere Offenlegungspflicht bei Texten müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen: Der Text wird veröffentlicht, informiert die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse und wurde nicht einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen, für die eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung trägt.
Eine Rechtschreibkorrektur, ein Strukturvorschlag oder ein von Menschen vollständig geprüfter Entwurf ist daher anders zu behandeln als eine vollautomatisch erzeugte Meldung über Gesundheit, Politik, öffentliche Sicherheit oder wirtschaftliche Entwicklungen. Der bestehende AdSimple-Leitfaden zu Artikel 50 erklärt die Abgrenzung zwischen Interaktionshinweis, technischer Markierung, Deepfake-Offenlegung und redaktioneller Kontrolle im Detail.
Die entscheidende Frage lautet nicht: „War irgendwo KI beteiligt?“ Sie lautet: „Welche Ausgabe wurde in welchem Kontext mit welcher menschlichen Kontrolle veröffentlicht, und wer übernimmt nachvollziehbar die Verantwortung?“
Drei Szenarien zeigen den Unterschied
Regionalportal veröffentlicht ein KI-Bild eines realen Ereignisses
Ein Regionalportal illustriert einen Bericht über eine Hochwasserlage mit einem fotorealistischen KI-Bild. Das Bild zeigt einen tatsächlich existierenden Ort so, als wäre die dargestellte Situation dort aufgenommen worden. Die Redaktion sollte prüfen, ob die Darstellung als Deepfake einzuordnen ist und eine klare sichtbare Offenlegung benötigt. Dass der Bildgenerator möglicherweise eine maschinenlesbare Markierung einbettet, ersetzt diese Prüfung nicht. Auch ein Hinweis nur im Dateinamen wäre für Leserinnen und Leser kaum wahrnehmbar.
Automatische Branchenmeldung ohne menschliche Freigabe
Ein Corporate Blog lässt eine Pressemitteilung über eine neue Energiebeihilfe vollautomatisch zusammenfassen und veröffentlichen. Das Thema kann eine wirtschaftliche oder politische Entwicklung von öffentlichem Interesse betreffen. Fehlt eine substanzielle menschliche Prüfung mit klarer redaktioneller Verantwortung, kann die sichtbare Offenlegungspflicht für den veröffentlichten Text relevant werden. Hier liegt der praktische Hebel nicht im pauschalen Footer-Hinweis, sondern in einem Publish-Gate: prüfen und Verantwortung übernehmen oder den Inhalt passend offenlegen.
KI-Entwurf für eine gewöhnliche Produktseite
Ein Händler verwendet KI für einen ersten Entwurf einer Produktbeschreibung. Eine Mitarbeiterin gleicht Eigenschaften, Lieferumfang, Preisangaben und Formulierungen mit den tatsächlichen Produktdaten ab und gibt die Seite verantwortlich frei. Allein die KI-Unterstützung macht daraus nicht automatisch einen kennzeichnungspflichtigen Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Andere Regeln – etwa zu irreführenden Angaben, Urheberrecht oder Datenschutz – bleiben davon unberührt. Der Betrieb sollte die Prüfung dennoch dokumentieren, statt aus dem Fehlen eines Labels auf das Fehlen jeder Verantwortung zu schließen.
Was Redaktionen beim Anbieter abfragen sollten
Die Übergangsfrist lässt sich nur nutzen, wenn der Status des Systems bekannt ist. Ein Anbieterfragebogen sollte deshalb nicht bei der Modellbezeichnung enden. Sinnvoll sind mindestens folgende Punkte:
- Unter welchem Produktnamen und zu welchem Zeitpunkt wurde das System in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen?
- Welche Audio-, Bild-, Video- oder Textausgaben werden technisch markiert, und welches Verfahren wird dafür eingesetzt?
- Bleibt die Markierung nach Download, API-Ausgabe, Konvertierung und typischer WordPress-Verarbeitung erhalten?
- Gilt für das konkrete System die Übergangsfrist bis 2. Dezember, und wie dokumentiert der Anbieter diese Einordnung?
- Welche Änderungen sind vor dem 2. Dezember geplant, und müssen Kunden dafür Versionen, Schnittstellen oder Exportwege anpassen?
Fehlen belastbare Antworten, sollte die Redaktion nicht behaupten, die technische Markierung sei vorhanden. Sie kann trotzdem ihre eigenen Betreiberpflichten umsetzen: Inhalte klassifizieren, sichtbare Offenlegungen setzen, menschliche Freigaben protokollieren und problematische Veröffentlichungen stoppen.
Ein Fristen-Audit für den WordPress-Newsroom
1. Systeme statt Zugangsdaten inventarisieren
Eine Liste von API-Keys reicht nicht. Erfasst werden sollten Systemname, Anbieter, Version, Einsatzbereich, erzeugte Medienarten, Datum der Bereitstellung, Vertragsunterlagen und bekannte Markierungsfunktionen. Auch Plugins, externe Automationen und Bildgeneratoren gehören in dasselbe Inventar.
2. Anbieter- und Betreiberpflichten trennen
Für jedes System sollte eine verantwortliche Stelle festhalten, wer die maschinenlesbare Markierung bereitstellen muss und wer sichtbare Hinweise beim Einsatz oder bei der Veröffentlichung setzt. Unklare Rollen werden als offene Prüfung markiert, nicht mit einer Vermutung geschlossen.
3. Die Warteschlange vor dem 2. August prüfen
Automatisch geplante Beiträge, Bilder, Podcasts und Videos sollten nach Erzeugungs- und Veröffentlichungsdatum sortiert werden. Besonders relevant sind realistisch wirkende Personen- oder Ereignisdarstellungen sowie Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Der Stichtag gehört in den Publish-Workflow, nicht nur in den Rechtsordner.
4. Menschliche Kontrolle konkret machen
„Redaktionell geprüft“ ist zu vage. Ein sinnvoller Freigabeschritt nennt die geprüften Punkte: Quelle und Zahlen, Zitate und Namen, Bildaussage, Rechte, Risiko einer Täuschung, sichtbare Offenlegung und verantwortliche Person. Bei sensiblen Themen braucht die Freigabe einen eindeutigen Status und Zeitstempel.
5. Technische Markierungen nicht beim Export verlieren
Selbst wenn ein Anbieter eine maschinenlesbare Markierung bereitstellt, kann sie beim Zuschneiden, Komprimieren, Konvertieren oder erneuten Hochladen verschwinden. Redaktionen sollten exemplarisch prüfen, was nach der gesamten WordPress-Medienkette noch vorhanden ist. Eine sichtbare Offenlegung darf außerdem nicht durch die Annahme ersetzt werden, dass irgendwo unsichtbare Metadaten enthalten sind.
6. Erst im Dry-Run, dann im Live-Betrieb
Beim NewsAI WordPress Plugin können unter anderem Dry-Run, Logging, Monitoring, kategoriebasierte Prompts und REST-Schnittstellen als Kontrollpunkte genutzt werden. Vor dem produktiven Einsatz sollte getestet werden, ob Fristenlogik, Review-Status und nötige Hinweise im konkreten Workflow tatsächlich erhalten bleiben. Die aktuelle Produktseite verspricht keine automatische Artikel-50-Kennzeichnung; diese muss daher als eigene Anforderung geprüft werden.
Vier typische Fehlentscheidungen
„Der Omnibus verschiebt den AI Act.“ Zu pauschal. Er verschiebt bestimmte Termine. Viele Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten weiterhin ab 2. August.
„Unser Modell ist alt, also haben wir bis Dezember Zeit.“ Die Übergangsfrist richtet sich an Anbieter bereits vermarkteter Systeme und betrifft die technische Markierung nach Artikel 50 Absatz 2. Sie verschiebt nicht automatisch die Offenlegungspflichten des veröffentlichenden Unternehmens.
„Der Entwurf wurde im Juli erstellt, also ist er ausgenommen.“ Nicht zwingend. Wird ein einschlägiger Inhalt erst nach dem Stichtag veröffentlicht, kann die Pflicht ab dann greifen.
„Ein allgemeiner KI-Hinweis im Footer genügt.“ Ein sichtbarer Hinweis muss im konkreten Nutzungskontext verständlich und wahrnehmbar sein. Welche Form angemessen ist, hängt von Interaktion, Inhalt und Medium ab.
Fazit: Die Frist gehört an das richtige Objekt
Der 2. Dezember ist keine allgemeine Schonfrist für KI-Redaktionen. Er betrifft einen klar begrenzten technischen Nachholzeitraum für Anbieter älterer Generierungssysteme. Betreiber, die Chatbots einsetzen oder bestimmte KI-Inhalte veröffentlichen, müssen ihre eigenen Transparenzschritte grundsätzlich ab 2. August beherrschen.
Österreichische Unternehmen sollten deshalb nicht nur einen Kalendertermin abhaken. Entscheidend sind Rollen, Systemalter, Ausgabeart, menschliche Kontrolle und Veröffentlichungszeitpunkt. Wer diese Informationen im WordPress-Prozess dokumentiert, kann Fristen sachlich zuordnen und vermeidet sowohl fehlende Hinweise als auch pauschale Kennzeichnungen ohne Nutzen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Bei unklaren Rollen, Deepfake-Grenzfällen oder Veröffentlichungen zu besonders sensiblen Themen ist eine fachliche Einzelfallprüfung sinnvoll.

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