Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich geprüft und redaktionell freigegeben.

Automatisch erstellte Blogbeiträge können in wenigen Minuten recherchiert, bebildert und in WordPress veröffentlicht werden. Genau dieser Komfort bekommt nun eine neue Kontrollfrage: Hat ein Mensch den Inhalt tatsächlich geprüft und freigegeben oder suggeriert nur die Autorenzeile eine redaktionelle Leistung?

Die Europäische Kommission hat den finalen Code of Practice on Transparency of AI-generated Content veröffentlicht. Der Code unterstützt die Umsetzung von Artikel 50 des AI Act. Er ist freiwillig, die zugrunde liegenden Transparenzpflichten sind es nicht. Sie gelten grundsätzlich ab 2. August 2026. Der Code wurde von Kommission und AI Board als angemessenes freiwilliges Instrument bestätigt.

Für österreichische Unternehmen bedeutet das nicht, dass ab diesem Datum jeder KI-Text und jedes KI-Bild pauschal ein sichtbares Etikett braucht. Bei vollautomatischen Redaktionen kann eine Kennzeichnung aber sehr wohl erforderlich werden. Entscheidend sind Inhalt, Publikationszweck, Bildwirkung und vor allem die Frage, ob eine substanzielle menschliche Kontrolle stattgefunden hat.

Die kurze Antwort: Text und Bild folgen unterschiedlichen Regeln

Artikel 50 trennt zwei Ebenen, die im Alltag oft vermischt werden.

Anbieter generativer KI-Systeme müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben grundsätzlich maschinenlesbar markieren und technisch erkennbar machen. Gemeint sind etwa Metadaten, Herkunftsnachweise, Wasserzeichen oder andere technische Signale. Diese Pflicht liegt zunächst beim Anbieter des KI-Systems.

Unternehmen, die solche Systeme beruflich einsetzen, sind im AI Act typischerweise Betreiber oder „Deployer“. Für sie geht es um sichtbare beziehungsweise hörbare Offenlegung in bestimmten Situationen:

  • Bei Bild, Audio und Video ist die sichtbare Offenlegung auf Deepfakes ausgerichtet.
  • Bei Text betrifft sie Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
  • Für solche Texte entfällt die Offenlegungspflicht, wenn eine echte menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Damit ist die pauschale Aussage „Jeder KI-Text und jedes KI-Bild braucht ein sichtbares Label“ falsch. Ebenso falsch wäre aber die Annahme, eine Autorenzeile oder ein technischer Marker reiche immer aus.

Warum Autopublish die Textausnahme verlieren kann

Der neue EU-Code widmet der menschlichen Überprüfung und redaktionellen Kontrolle einen eigenen Abschnitt. Er verlangt nicht, dass jede einzelne Korrektur in einem umfangreichen Protokoll festgehalten wird. Unternehmen sollen aber einen belastbaren Prozess haben, der die verantwortliche Person oder Organisation benennt und konkrete organisatorische Maßnahmen für die Prüfung vor der Veröffentlichung beschreibt.

Die EU-FAQ zu Artikel 50 zieht dabei eine klare Grenze. Eine oberflächliche Formalprüfung, Rechtschreibkorrektur oder Grammatikprüfung genügt nicht. Menschliche Überprüfung bedeutet eine bewusste inhaltliche Prüfung durch Personen mit passender Fachkenntnis und professionellem Urteilsvermögen. Redaktionelle Kontrolle setzt voraus, dass eine verantwortliche Stelle Aussagen ändern, zurückweisen oder die Veröffentlichung stoppen kann.

Ein vollständig automatisierter Ablauf erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein deshalb, weil im WordPress-Beitrag ein menschlicher Autor eingetragen ist. Auch ein nachträglicher Blick auf die veröffentlichte Seite ersetzt keine Kontrolle vor der Publikation. Wenn ein KI-System recherchiert, formuliert und direkt veröffentlicht, gab es im entscheidenden Moment keine menschliche Freigabe.

Für einen automatisierten Beitrag zu AI Act, Datenschutz, Gesundheit, öffentlicher Sicherheit, Verbraucherrechten oder wirtschaftlichen Entwicklungen ist das besonders relevant. Solche Themen können Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen. Wird der Text ohne substanzielle menschliche Prüfung veröffentlicht, spricht viel dafür, dass seine künstliche Erzeugung sichtbar offengelegt werden muss.

Was als Angelegenheit von öffentlichem Interesse gilt

Die Kommission versteht „öffentliches Interesse“ nicht nur als Parteipolitik oder Behördenkommunikation. Ihre Beispiele umfassen politische und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein können.

Ein automatisierter Beitrag über eine neue Datenschutzentscheidung oder eine AI-Act-Frist liegt damit wesentlich näher an der Kennzeichnungspflicht als eine kurze Produktbeschreibung für einen Schraubenzieher. Auch bei Marketingtexten ist die Einordnung jedoch nicht allein von der Rubrik abhängig. Ein Text über eine neue gesetzliche Pflicht kann informieren, selbst wenn er zugleich eine Dienstleistung erwähnt.

Für den Redaktionsprozess ist deshalb eine Klassifizierung sinnvoll:

Veröffentlichung Menschliche Prüfung vor Veröffentlichung Sichtbares Textlabel
Automatisierter Beitrag zu einer neuen EU-Verordnung Nein Regelmäßig erforderlich
KI-Entwurf zu einer EU-Verordnung mit substanzieller Fachprüfung und Freigabe Ja, mit redaktioneller Verantwortung Nach Artikel 50 regelmäßig nicht erforderlich
Automatisch erzeugte interne Zusammenfassung Nein Keine öffentliche Publikation, daher nicht diese Offenlegungspflicht
KI-unterstützte Produktbeschreibung ohne Thema von öffentlichem Interesse Ja oder nein Nicht allein wegen Artikel 50 Absatz 4 erforderlich
Rechtschreibprüfung eines menschlich verfassten Artikels Ja, nur assistive Standardbearbeitung Regelmäßig keine KI-Kennzeichnung nach dieser Regel

Die Tabelle ist eine organisatorische Orientierung und keine Einzelfallberatung. Grenzfälle sollten fachkundig geprüft werden.

Die Autorenzeile ist kein Freigabenachweis

In WordPress lässt sich jeder Beitrag technisch einem Benutzerkonto zuordnen. Das Feld beantwortet aber nur, welcher Account als Autor angezeigt wird. Es belegt nicht, dass diese Person den Text gelesen, Quellen geprüft, Aussagen korrigiert und die finale Fassung freigegeben hat.

Ein belastbarer Redaktionsprozess braucht daher mindestens:

  1. eine fachlich zuständige Person mit Entscheidungsrecht,
  2. den Zugriff auf Quellen und die finale Textfassung,
  3. die Möglichkeit, Aussagen zu ändern oder die Publikation zu stoppen,
  4. eine bewusste Freigabe vor dem Wechsel auf „veröffentlicht“ und
  5. eine klar zugeordnete redaktionelle Verantwortung.

Unternehmen können diesen Prozess schlank halten. Für kleinere Redaktionen reicht oft ein verbindlicher Statuswechsel von „KI-Entwurf“ zu „menschlich geprüft“ mit namentlicher Freigabe. Wer regelmäßig professionelle Inhalte benötigt, kann die Planung und redaktionelle Erstellung auch im Rahmen eines AdSimple Content-Marketing-Abos organisieren. Entscheidend bleibt, dass die Kontrolle inhaltlich und nicht bloß technisch ist.

Braucht das KI-generierte Titelbild ebenfalls ein Label?

Beim Bild ist die Antwort anders als beim Text. Anbieter generativer Bildsysteme müssen ihre Ausgaben grundsätzlich maschinenlesbar markieren, soweit dies technisch machbar ist. Für das veröffentlichende Unternehmen entsteht eine sichtbare Offenlegungspflicht aber nicht automatisch bei jedem KI-Bild. Sie greift insbesondere dann, wenn das Bild als Deepfake einzustufen ist.

Die Kommission nennt dafür drei zusammenwirkende Kriterien:

  1. Das Bild weist eine hohe Ähnlichkeit mit dem dargestellten Gegenstand auf.
  2. Die simulierte Person, der Ort, Gegenstand oder das Ereignis existiert, kann plausibel existieren oder hätte plausibel existieren können.
  3. Das Bild kann im konkreten Kontext fälschlich als authentisch oder wahr erscheinen.

Gerade das dritte Kriterium verlangt eine Kontextprüfung. Ein erkennbar illustratives Motiv in einem Fachbeitrag wird vom Publikum möglicherweise nicht als dokumentarisches Foto verstanden. Ein fotorealistisches Bild, das scheinbar eine konkrete Behördensitzung, ein reales Unwetter, eine echte Produktanwendung oder eine bekannte Person zeigt, kann dagegen den Eindruck eines authentischen Ereignisses erzeugen.

Auch eine erfundene Person oder Szene ist nicht automatisch aus dem Risiko. Die Kommission berücksichtigt ausdrücklich Motive, die plausibel in der Realität existieren könnten. Maßgeblich sind außerdem Zielgruppe, Veröffentlichungsumfeld und die Erwartungen des Publikums.

Für generierte Blogbilder empfiehlt sich daher keine blinde Pauschalregel, sondern ein Bild-Gate:

  • Konzeptionell und erkennbar illustrativ: meist kein zwingendes sichtbares Deepfake-Label, sofern kein falscher Eindruck von Authentizität entsteht.
  • Fotorealistisch und dokumentarisch wirkend: als Deepfake-Risiko behandeln und sichtbare Offenlegung ernsthaft einplanen.
  • Reale Person, realer Ort, echtes Produkt oder konkretes Ereignis verändert: erhöhte Kennzeichnungswahrscheinlichkeit.
  • Künstlerisch oder offensichtlich fiktional: eine angemessene Offenlegung kann so gestaltet werden, dass sie das Werk nicht unnötig beeinträchtigt.

Wer Unsicherheit vermeiden will, darf natürlich breiter freiwillig kennzeichnen. Freiwillige Transparenz ist zulässig. Sie sollte aber konsistent und verständlich sein.

So soll ein sichtbares Label aussehen

Der Code stellt frei nutzbare EU-Symbole bereit. Vorgesehen sind unter anderem „AI GENERATED“ für vollständig erzeugte Inhalte und „AI MODIFIED“ für teilweise manipulierte Inhalte. Die Symbole sind ein möglicher Umsetzungsweg, nicht die einzig zulässige Form.

Für Unterzeichner des Codes gelten konkrete Design- und Platzierungsvorgaben. Der Hinweis soll klar, unterscheidbar, barrierefrei und spätestens beim ersten Kontakt wahrnehmbar sein. Nutzerinnen und Nutzer sollen nicht erst ein Menü öffnen oder eine Fußnote suchen müssen.

Für Texte nennt der Code eine Platzierung am Beginn, oberhalb beziehungsweise nahe der Überschrift oder in einem Kolophon am Anfang. Bei Bildern und Videos soll das Label im Inhalt oder als gleichwertiger, gut sichtbarer Overlay eingebunden werden. Ein bloßer Eintrag in versteckten Metadaten reicht für eine erforderliche sichtbare Offenlegung nicht.

Textbeispiel mit und ohne redaktionelle Kontrolle

Freiwilliger Transparenzhinweis nach substanzieller Fachprüfung

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich geprüft und redaktionell freigegeben.

Pflichtrelevantes Beispiel: vollautomatischer Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse

AI GENERATED – vollständig mit KI erzeugt

Neue EU-Regel im Überblick

Dieser Beispielartikel wurde automatisch erzeugt und ohne menschliche inhaltliche Kontrolle veröffentlicht.

Der erste Hinweis beschreibt den Prozess dieses Beitrags. Weil eine substanzielle menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung vorliegen, ist er ein freiwilliger Transparenzhinweis und kein Pflichtlabel nach der Textregel des Artikel 50. Das zweite Muster zeigt, wie die Kennzeichnung bei einem vollautomatischen Text direkt vor der Überschrift erscheinen kann.

Bildbeispiel mit 50-Prozent-Overlay

Zwei Redaktionsprofis prüfen KI-generierte Artikelbilder vor der Veröffentlichung
AI GENERATED – dieses Bild wurde vollständig mit KI erzeugt
Das schwarze EU-Icon mit 50 Prozent Transparenz liegt sichtbar auf dem Bild. Größe und Abstand reagieren auf die Bildschirmbreite; der Hinweis ist ohne Klick erkennbar.

AI GENERATED oder AI MODIFIED?

AI GENERATED – schwarze EU-Variante mit 50 Prozent Transparenz
Schwarz, 50 %
AI GENERATED – weiße EU-Variante mit 50 Prozent Transparenz
Weiß, 50 %

AI GENERATED

Verwenden, wenn das relevante Bild oder der relevante Text vollständig durch KI erzeugt wurde und keine menschlich geschaffenen Inhaltselemente enthält. Das Titelbild dieses Beitrags wurde von Grund auf generiert; daher ist „AI GENERATED“ die passende freiwillige Kennzeichnung.

AI MODIFIED – schwarze EU-Variante mit 50 Prozent Transparenz
Schwarz, 50 %
AI MODIFIED – weiße EU-Variante mit 50 Prozent Transparenz
Weiß, 50 %

AI MODIFIED

Verwenden, wenn bereits vorhandener, menschlich geschaffener Inhalt teilweise mit KI verändert wurde, etwa ein echtes Foto mit ausgetauschtem Gesicht oder nachträglich KI-möblierten Räumen.

Alle vier Vorschauen verwenden die offiziellen EU-PNGs mit 50 Prozent Transparenz. Auf hellem Untergrund ist die schwarze Variante vorgesehen, auf dunklem Untergrund die weiße. Die Transparenz ist bereits Bestandteil der Dateien; eine zusätzliche CSS-Deckkraft ist nicht nötig.

Ob die dargestellten Personen erfunden sind, entscheidet nicht zwischen diesen beiden Labels. Wurde das ganze Bild generiert, passt „AI GENERATED“. „AI MODIFIED“ ist nicht die schwächere Form für redaktionell geprüfte Texte, sondern bezeichnet die teilweise KI-Veränderung eines vorhandenen Inhalts.

WordPress-Beispiel zum Einbauen

Das folgende Muster kann in einen Custom-HTML-Block übernommen werden. Das Icon sollte von der EU-Seite heruntergeladen und in der eigenen Mediathek gehostet werden.

<figure class="ai-labelled-media">
  <img src="/wp-content/uploads/beitragsbild.jpg"
       alt="Beschreibung des Bildinhalts">
  <img class="ai-label"
       src="/wp-content/uploads/ai-generated-black-transparent.png"
       alt="AI GENERATED – dieses Bild wurde vollständig mit KI erzeugt">
</figure>

<style>
.ai-labelled-media { position: relative; margin: 0; }
.ai-labelled-media > img:first-child {
  display: block; width: 100%; height: auto;
}
.ai-labelled-media .ai-label {
  position: absolute;
  top: clamp(8px, 2%, 18px);
  left: clamp(8px, 2%, 18px);
  width: clamp(90px, 18%, 190px);
  height: auto;
}
</style>

Wichtig: Ein reines Website-Overlay bleibt beim Download oder Teilen der Originaldatei nicht automatisch erhalten. Muss die Kennzeichnung auch in exportierten Bildern, Social-Media-Dateien oder Downloads sichtbar bleiben, sollte zusätzlich eine entsprechend gekennzeichnete Bilddatei erzeugt und ausgeliefert werden.

  • Label beim ersten Kontakt sichtbar machen, nicht erst nach Klick oder Hover.
  • Eine kontrastreiche Iconvariante wählen und Abstand zu anderen Overlays halten.
  • Das Icon mit verständlichem Alt-Text oder einer geeigneten ARIA-Beschriftung zugänglich machen.
  • Desktop, Smartphone, Beitragsvorschau, Social Sharing und Direktdownload getrennt testen.
  • Vorhandene maschinenlesbare Herkunftsinformationen beim Optimieren nicht bewusst entfernen.

Maschinenlesbare Markierungen nicht versehentlich entfernen

Die technische Kennzeichnung durch den Anbieter und das sichtbare Label durch den Betreiber erfüllen unterschiedliche Zwecke. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob Herkunftsinformationen beim Export, Zuschneiden, Komprimieren oder Hochladen erhalten bleiben.

Ein typischer WordPress-Prozess erzeugt mehrere Bildvarianten, entfernt Metadaten oder wandelt das Format um. Auch Social-Media-Plattformen können Dateien neu verarbeiten. Der Anbieter bleibt für die gesetzlich verlangte technische Lösung verantwortlich. Das veröffentlichende Unternehmen sollte vorhandene Herkunftssignale dennoch nicht bewusst beseitigen und die Verarbeitungskette testen.

Wo eine sichtbare Offenlegung erforderlich ist, darf sich der Betreiber nicht nur auf die maschinenlesbare Markierung verlassen. Menschen müssen den Hinweis ohne Spezialwerkzeug wahrnehmen können.

Das Publish-Gate für automatisierte WordPress-Redaktionen

Für einen belastbaren Ablauf genügen fünf Entscheidungen vor der Veröffentlichung:

1. Inhalt einordnen

Handelt es sich um Text, Bild, Audio oder Video? Informiert der Text über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Könnte ein Bild als authentische Darstellung einer realen oder plausiblen Situation verstanden werden?

2. KI-Rolle dokumentieren

Wurde KI nur für Rechtschreibung oder Standardbearbeitung eingesetzt? Hat sie den Inhalt wesentlich erzeugt oder verändert? Welches System wurde verwendet?

3. Menschliche Kontrolle belegen

Gab es eine fachkundige Person, die Quellen, Tatsachen und Kontext substanziell geprüft hat? Konnte sie die Veröffentlichung stoppen? Wer trägt die redaktionelle Verantwortung?

4. Label oder Freigabe setzen

Ohne echte menschliche Kontrolle erhält ein einschlägiger Text einen sichtbaren KI-Hinweis. Bei einem Deepfake-Risiko wird das Medium entsprechend gekennzeichnet. Mit substanzieller Prüfung kann der Text in die redaktionelle Ausnahme fallen.

5. Erst danach veröffentlichen

Der Status „publish“ darf erst gesetzt werden, wenn Text- und Bildentscheidung abgeschlossen sind. Ein nachträglicher Hinweis heilt keinen fehlenden Kontrollschritt zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung zuverlässig.

Dieser Ablauf ergänzt den bestehenden AdSimple-Beitrag AI Act: Die EU trennt KI-Hinweis, Label und Redaktion. Die Fristen für neue und bereits vermarktete KI-Systeme erklärt der Beitrag 2. August oder 2. Dezember? Die Frist hängt am KI-System.

Müssen ältere Beiträge nachträglich gekennzeichnet werden?

Nach der Kommissions-FAQ müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt eine freiwillige nachträgliche Kennzeichnung, wo dies möglich und sinnvoll ist.

Für Unternehmen ist deshalb eine klare Umstellung zum Anwendungsbeginn praktikabler als eine undifferenzierte Massenänderung des Archivs. Bestehende Beiträge können priorisiert geprüft werden, wenn sie weiterhin stark verbreitet werden, realistische Deepfake-Inhalte enthalten oder sensible öffentliche Informationen vermitteln.

Fazit: Nicht das KI-Tool, sondern der Publish-Prozess entscheidet

Der neue EU-Code verlangt kein universelles sichtbares KI-Etikett für jeden Text und jedes Bild. Er macht jedoch deutlich, dass technische Markierung, sichtbare Offenlegung und redaktionelle Verantwortung verschiedene Aufgaben sind.

Für automatisierte Blogredaktionen ist die wichtigste Konsequenz einfach: Eine Autorenzeile ersetzt keine menschliche Freigabe. Wer Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne substanzielle Kontrolle automatisch veröffentlicht, muss mit einer sichtbaren Kennzeichnung rechnen. Wer die redaktionelle Ausnahme nutzen will, braucht vor der Publikation einen echten menschlichen Prüf- und Freigabeschritt.

Bei Titelbildern entscheidet nicht allein die Verwendung eines Bildgenerators. Ausschlaggebend ist, ob das Motiv im Kontext als authentische Darstellung einer realen oder plausiblen Person, eines Ortes oder Ereignisses missverstanden werden kann. Fotorealistische Autopublish-Bilder verdienen deshalb ein eigenes Risikogate.

Wer diese Prüfung nicht intern aufbauen möchte, kann redaktionelle Planung, Beitragserstellung und laufende Qualitätssicherung über die AdSimple Content-Marketing-Abos organisieren. Auch dort bleibt eine klare fachliche Freigabe bei sensiblen oder rechtlich geprägten Themen unverzichtbar.

Die praktische Lösung ist kein pauschaler Disclaimer im Footer. Sie ist ein Publish-Gate, das Inhalt, KI-Einsatz, menschliche Kontrolle, Bildwirkung und Verantwortung vor jeder Veröffentlichung zusammenführt. Genau dort sollte die Transparenzentscheidung fallen.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine organisatorische Einordnung und keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete Einstufung hängt vom eingesetzten System, Inhalt, Kontext und tatsächlichen Redaktionsprozess ab.