Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;

Erläuterung: Es gehört zu Ihren Rechten, dass Sie von Verarbeitern jederzeit verlangen können, Ihre personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungsvorgänge einzuschränken. Dafür werden spezielle personenbezogenen Daten wie etwa Ihre Name, Ihre Geburtsdatum oder Ihre Adresse so markiert, dass eine vollständige weitere Verarbeitung nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel könnten Sie die Verarbeitung dahingehend einschränken, dass Ihre Daten nicht mehr für personalisierte Werbung verwendet werden darf.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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