Wir haben im Sinne des Artikels 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Google einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Was ein AVV genau ist und vor allem was in einem AVV enthalten sein muss, können Sie in unserem allgemeinen Abschnitt „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)“ nachlesen.

Dieser Vertrag ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Google in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Darin wird geklärt, dass Google Daten, die sie von uns erhalten, nur nach unserer Weisung verarbeiten darf und die DSGVO einhalten muss. Den Link zu den Auftragsdatenverarbeitungsbedingungen finden Sie unter https://business.safety.google/intl/de/adsprocessorterms/

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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