Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;

Erläuterung: In unserer Datenschutzerklärung ist des Öfteren von pseudonymisierten Daten die Rede. Durch pseudonymisierte Daten können Sie als Person nicht mehr identifiziert werden, außer andere Informationen werden noch hinzugefügt. Eine Pseudonymisierung sollten Sie allerdings nicht mit einer Anonymisierung verwechseln. Bei der Anonymisierung fällt jeglicher Personenbezug weg, sodass dieser wirklich nur noch durch einen unverhältnismäßig großen technischen Aufwand rekonstruiert werden kann.

 

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple


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