Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht;

Erläuterung: Man spricht also von einer “Unternehmensgruppe”, wenn sich mehrere Unternehmen vereinigen, in rechtlicher und finanzieller Verbindung miteinander stehen, aber es dennoch ein zentrales, darüberstehendes Unternehmen gibt. Beispielsweise sind Instagram, WhatsApp, Oculus VR oder Facebook zwar größtenteils eigenständige Unternehmen, unterliegen aber alle der Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator Österreich von AdSimple


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