Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und folglich der “Verantwortliche”. Wenn wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben, sind diese “Auftragsverarbeiter”. Dafür muss ein “Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)” unterzeichnet werden.

 

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator Österreich von AdSimple


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