Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern;

Erläuterung: Vielleicht haben Sie schon öfters den Begriff “Binding Corporate Rules” gehört oder gelesen. Denn das ist der Begriff, der meistens in Erscheinung tritt, wenn es um verbindliche interne Datenschutzvorschriften geht. Besonders für Unternehmen (wie beispielsweise Google), die Daten in Drittländern verarbeiten, empfiehlt sich eine solche interne Vorschrift, durch die sich ein Unternehmen sozusagen selbst zur Einhaltung von Datenschutzregelungen verpflichtet. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Drittländer transferiert und dort auch verarbeitet werden.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator Österreich von AdSimple


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