Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;

Erläuterung: Zum Beispiel kann eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten” bei einem Datenleck, also einem technischen Problem oder einem Cyberangriff, auftreten. Wenn die Verletzung zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, muss der Verantwortliche den Vorfall sofort der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Zudem müssen auch die betroffenen Personen informiert werden, sofern die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator Österreich von AdSimple


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