Seit dem 20. Juli 2025 ist es soweit: Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird offiziell eingestellt. Damit entfällt auch die gesetzliche Verpflichtung, auf diese Plattform im Impressum hinzuweisen. Wir haben aus diesem Grund den Abschnitt „EU-Streitschlichtung“ aus unserem AdSimple Impressum Generator entfernt.
In diesem Beitrag erklären wir, was genau sich ändert, warum dieser Schritt notwendig war – und was Websitebetreiber jetzt unternehmen sollten.
Was war die EU-Streitschlichtung überhaupt?
Seit 2016 waren Online-Händler und viele andere Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten, verpflichtet, im Impressum auf die EU-Streitbeilegungsplattform hinzuweisen – inklusive klickbarem Link. Ziel war es, eine einheitliche Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bereitzustellen.
Was ändert sich jetzt?
Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Europäische Kommission beschlossen, die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 endgültig einzustellen. Der Grund: Die Plattform wurde von Nutzern kaum angenommen und erwies sich in der Praxis als wenig wirksam.
Das bedeutet konkret:
- Die Pflicht zur Angabe eines Hinweises auf die OS-Plattform entfällt.
- Auch der Link zur Plattform muss (und darf) nicht mehr angegeben werden.
- Der gesamte Abschnitt zur EU-Streitschlichtung kann aus dem Impressum entfernt werden.
Was hat sich im AdSimple Impressum Generator geändert?
Wir haben den Abschnitt „EU-Streitschlichtung“ aus dem Generator entfernt, um sicherzustellen, dass alle generierten Impressen dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
Für Unternehmen, die sich bisher an Verbraucher richteten (B2C), war dieser Hinweis bislang verpflichtend. Mit dem Wegfall der OS-Plattform ist diese Pflicht hinfällig – somit muss der Abschnitt nicht ersetzt werden.
Kann ein freiwilliger Hinweis sinnvoll sein?
Ja, in manchen Fällen kann es weiterhin sinnvoll sein, freiwillig darauf hinzuweisen, dass es keine OS-Plattform mehr gibt – insbesondere, wenn Nutzer diese noch erwarten. Ein möglicher Text wäre:
Hinweis zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingestellt.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Dieser Hinweis ist freiwillig und vor allem für transparenzorientierte B2C-Websites eine Option – aber keinesfalls erforderlich.
Fazit
Wenn der alte Hinweis zur EU-Streitschlichtung im Impressum stehen bleibt, ist das rechtlich in der Regel unproblematisch – schließlich handelt es sich um eine ehemals vorgeschriebene Information, die nun überholt ist. Allerdings kann ein solcher veralteter Hinweis bei Website-Besucher für Verwirrung sorgen oder einen unprofessionellen Eindruck hinterlassen. Daher empfehlen wir, den Abschnitt zu entfernen oder das Impressum direkt neu über den AdSimple Generator zu erstellen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
