Der European Accessibility Act (EAA), in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt, stellt einen wichtigen Schritt zu mehr digitaler Teilhabe dar. Er bringt aber auch Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Der Stichtag 28. Juni 2025 rückt näher – und damit steigt die Dringlichkeit, digitale Angebote wie Websites, Apps und integrierte Tools barrierefrei zu gestalten.
Wir bei AdSimple erkennen die Komplexität und den Aufwand, der mit dieser Umsetzung verbunden ist. Gleichzeitig sehen wir Barrierefreiheit als Chance, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und breitere Zielgruppen zu erreichen.
Deshalb ist unsere klare Botschaft an alle Website-Betreiber: Der AdSimple Consent Manager wird bis zum 28. Juni 2025 EAA-konform sein. Damit nehmen wir unseren Kunden einen zentralen Teil der Arbeit ab – denn der Consent Manager ist ein Schlüsselelement vieler digitaler Angebote und unterliegt damit direkt den neuen Vorgaben.
Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheit bei digitalen und physischen Produkten sowie bei Dienstleistungen für Verbraucher europaweit vereinheitlichen soll. Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt ohne digitale Hürden – für alle Menschen, unabhängig von Behinderung, Alter oder temporären Einschränkungen.
Betroffen sind unter anderem:
- Websites und Online-Shops
- Apps und digitale Dienste
- Elektronische Kommunikationsdienste
- Bank- und Ticketdienste
- E-Book-Plattformen
- Streaming-Angebote
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
Der Stichtag: 28. Juni 2025
Der EAA wurde bereits 2019 verabschiedet und hätte bis 2022 in nationales Recht überführt werden müssen. In Deutschland geschah dies durch das BFSG, in Österreich durch das BaFG. Der verbindliche Termin für die tatsächliche Anwendung ist der 28. Juni 2025.
Wichtig: Für digitale Angebote wie Websites und Apps gibt es keine Übergangsfrist über diesen Stichtag hinaus. Alles, was zu diesem Zeitpunkt öffentlich verfügbar ist, muss den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen – auch wenn es schon länger online ist.
Was bedeutet das konkret für Cookie-Banner?
Cookie-Consent-Banner – wie der AdSimple Consent Manager – sind ein zentrales Element vieler Websites. Sie ermöglichen es, die Datenschutzvorgaben der DSGVO umzusetzen und Nutzer über Tracking-Cookies zu informieren. Da sie in den Interaktionsprozess mit Nutzern eingreifen, gelten sie als Bestandteil von E-Commerce-Diensten und fallen direkt unter die EAA-Anforderungen.
Das bedeutet: Ein nicht barrierefreier Cookie-Banner kann die gesamte Website nicht-konform machen.
Was fordert der EAA konkret?
Die technischen Anforderungen leiten sich aus der EU-Norm EN 301 549 ab. Diese basiert weitgehend auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Um gesetzeskonform zu sein, muss ein Tool oder eine Website unter anderem:
- per Tastatur vollständig bedienbar sein
- ausreichende Farbkontraste aufweisen
- klare und verständliche Sprache verwenden
- mit Screenreadern kompatibel sein
- eine sinnvolle semantische Struktur im HTML-Code haben
- keine blinkenden oder anfallsgefährdenden Inhalte enthalten
Der AdSimple Consent Manager: Barrierefrei ab 28. Juni 2025
Wir haben die Anforderungen frühzeitig analysiert und setzen bereits seit 2023 kontinuierlich technische Maßnahmen um, um unseren AdSimple Consent Manager (ACM) EAA-konform zu machen. Dazu gehören unter anderem:
- Tastaturbedienbarkeit aller Elemente
- Screenreader-Kompatibilität durch semantisch korrektes HTML
- Visueller Fokus bei der Navigation
- Textalternativen für Symbole und Buttons
- Kontrastoptimierung für farbliche Elemente
- Skalierbarkeit für Zoom-Anforderungen
- Validiertes HTML und ARIA-Standards
Warum das wichtig für unsere Kunden ist
Viele unserer Kunden betreiben Onlineshops, Buchungsplattformen oder andere interaktive Webangebote. Für sie ist der Cookie-Banner kein Nebenthema – er ist ein integraler Bestandteil der Nutzerinteraktion. Mit dem ACM erhalten sie ein Tool, das nicht nur DSGVO-konform, sondern auch EAA-konform ist. So vermeiden sie:
- rechtliche Risiken (Abmahnungen, Bußgelder)
- zivilrechtliche Ansprüche
- Imageschäden durch mangelnde Inklusion
Gleichzeitig profitieren sie von einer benutzerfreundlicheren Oberfläche, höherer Reichweite und einem positiven Signal an ihre Kunden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Bestandsaufnahme: Welche Bestandteile Ihrer Website oder App sind interaktiv und betroffen?
- Tools prüfen: Verwenden Sie Cookie-Banner, Formulare oder Shop-Systeme von Drittanbietern?
- Barrierefreiheitserklärung erstellen: Diese ist verpflichtend und muss regelmäßig aktualisiert werden.
- Partner wählen: Nutzen Sie Anbieter wie AdSimple, die EAA-konforme Lösungen bieten.
Fazit: Der ACM ist bereit – sind Sie es auch?
Barrierefreiheit ist kein optionales Feature mehr – sie wird ab dem 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht für viele digitale Dienste. Mit dem AdSimple Consent Manager stellen wir sicher, dass unsere Kunden einen wichtigen Teil dieser Pflicht bereits jetzt abdecken können.
Unser Ziel ist es, den Weg zur Barrierefreiheit so einfach und effizient wie möglich zu machen. Wer frühzeitig handelt, spart nicht nur Kosten und Stress, sondern positioniert sich auch als modernes, inklusives Unternehmen.