Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich geprüft und redaktionell freigegeben.
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Die Entstehungsgeschichte einer Online-Anzeige war für Nutzer bisher meist unsichtbar. Google ändert das: Seit der Ankündigung vom 9. Juli 2026 ergänzt der Konzern sein Anzeigen-Ökosystem um einen Bereich mit der Bezeichnung „How this ad was made“. Dort soll erkennbar sein, ob generative KI eine Anzeige erstellt oder verändert hat. Für österreichische Unternehmen ist das kein Detail im Kampagnen-Interface, sondern eine neue Aufgabe im Produktions- und Freigabeprozess.
Die zentrale Frage lautet künftig nicht erst beim Hochladen: „Müssen wir hier etwas anklicken?“ Sie beginnt schon bei der Erstellung des Assets. Wer hat das Bild, Video oder den Text erzeugt? Welche KI-Funktion kam zum Einsatz? Wurde ein bestehendes Foto nur zugeschnitten oder inhaltlich verändert? Und wer bestätigt diese Einordnung vor der Ausspielung? Ein sauberer Ablauf verbindet Kreation, Kampagnenmanagement und Dokumentation.
Der neue Herkunftshinweis sitzt in „My Ad Center“
Nach der offiziellen Google-Ankündigung ist der neue Abschnitt über das Drei-Punkte-Menü oder das Info-Symbol einer Anzeige erreichbar. Er soll weltweit bei Anzeigen in der Google-Suche, auf YouTube und in Discover verfügbar sein. Das Panel informiert darüber, ob eine Anzeige mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurde.
Google unterscheidet dabei praktisch zwei Produktionswege. Werden Googles eigene generative KI-Werkzeuge für Werbemittel verwendet, fügt die Plattform die Offenlegung automatisch zum Eintrag in „My Ad Center“ hinzu. Für Assets, die außerhalb des Google-Systems entstanden sind, führt Google eine Kontrollmöglichkeit ein, über die Werbetreibende den Einsatz generativer KI angeben können. Je nach lokalen Anforderungen kann ein Hinweis zusätzlich direkt an der Anzeige erscheinen.
Diese Unterscheidung ist für den Arbeitsalltag wichtiger als die sichtbare Form des Hinweises. Eine automatische Plattformangabe entbindet das Unternehmen nicht davon, intern zu wissen, welche Assets betroffen sind. Umgekehrt bedeutet ein extern erzeugtes Bild nicht, dass Google seine Herkunft selbst zuverlässig aus dem Dateinamen erkennen kann. Der Upload braucht deshalb eine belastbare Information aus der Produktion.
Warum der Upload nicht der richtige Startpunkt ist
In vielen kleinen Teams liegen Konzeption, Bildproduktion und Kampagnenverwaltung bei unterschiedlichen Personen. Eine Grafikerin erstellt Varianten in einem externen KI-Tool, ein Agenturpartner passt das Format an und eine dritte Person lädt das Ergebnis in Google Ads hoch. Geht die Herkunftsinformation auf diesem Weg verloren, kann die Person am Kampagnenkonto nur raten.
Das ist vermeidbar. Wer bereits bei der Produktion ein kurzes Asset-Protokoll führt, kann die Google-Angabe später nachvollziehbar setzen. Das passt auch zu einem professionellen Online-Marketing-Prozess, in dem Strategie, Umsetzung und Erfolgskontrolle nicht voneinander getrennt werden. Die neue Transparenzfunktion sollte als Bestandteil der Anzeigenqualität behandelt werden, nicht als lästige Schlusskontrolle.
Sieben Schritte für einen belastbaren KI-Workflow
1. Jedes Werbemittel eindeutig benennen
Vergeben Sie für Bild, Video und Textbaustein eine eindeutige Asset-ID. Ein Dateiname wie sommeraktion_final_neu2.jpg reicht nicht. Sinnvoller ist eine Kennung, die Kampagne, Kanal, Format und Version verbindet. Die gleiche ID gehört in das Freigabedokument oder Projektmanagement-System. So bleibt auch nach mehreren Exporten klar, welche Datei tatsächlich ausgespielt wurde.
2. Die Herkunft in drei Kategorien erfassen
Für die interne Organisation genügt meist eine einfache Einteilung: vollständig ohne generative KI erstellt, mit generativer KI erstellt oder ein vorhandenes Asset materiell mit generativer KI verändert. Ergänzen Sie das verwendete Werkzeug und das Datum. Standardkorrekturen wie Größenanpassung, Kompression oder klassischer Beschnitt sollten separat dokumentiert werden, damit sie nicht mit einer inhaltlichen KI-Bearbeitung vermischt werden.
Entscheidend ist die tatsächliche Produktionsgeschichte. Ein fotorealistisches Gesicht, das vollständig von einem Bildmodell erzeugt wurde, bleibt ein generiertes Asset, auch wenn es keine reale Person darstellt und kein Deepfake ist. Ein menschlich aufgenommenes Produktfoto, dessen Hintergrund generativ ausgetauscht wurde, gehört dagegen in die Kategorie „mit KI verändert“. Diese interne Klassifizierung liefert die Grundlage für die Plattformangabe.
3. Plattform und Rechtsprüfung getrennt halten
Googles Offenlegung und die Transparenzpflichten des EU AI Act sind zwei Ebenen. Das Google-Panel ist eine Plattformfunktion für Werbeanzeigen. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung enthält eigene Pflichten für bestimmte Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Ob und welche gesetzliche Kennzeichnung im Einzelfall erforderlich ist, hängt unter anderem von Inhalt, Verwendungszweck und Rolle des Unternehmens ab.
Der AdSimple-Praxisbeitrag zu Text- und Bildlabels zeigt, wie sichtbare Hinweise in WordPress zurückhaltend umgesetzt werden können. Die Einordnung zu Artikel 50 und den EU-Leitlinien erklärt die rechtliche Systematik ausführlicher. Für Google Ads gilt: Ein gesetztes Plattformfeld ist kein pauschaler Nachweis, dass sämtliche gesetzlichen Informationspflichten erfüllt sind. Umgekehrt sollte eine rechtliche Ausnahme nicht automatisch als Grund verstanden werden, eine von Google verlangte oder angebotene Plattformangabe wegzulassen.
4. Verantwortlichkeiten vor dem Upload festlegen
Benennen Sie drei Rollen, auch wenn in einem Kleinbetrieb dieselbe Person mehrere davon übernimmt: Die Produktion bestätigt die Herkunft. Die fachliche Freigabe prüft Aussage, Motiv, Rechte und Zielgruppenpassung. Das Kampagnenmanagement überträgt die korrekte Information in Google Ads und kontrolliert die öffentliche Darstellung. Jede Rolle braucht eine klare Ja-Nein-Entscheidung statt eines allgemeinen Kommentars wie „KI wurde vielleicht verwendet“.
Bei einer Agenturbeziehung gehört die Herkunftsangabe in den Übergabeprozess. Der Auftraggeber sollte für zugelieferte Fotos oder Videos erklären, wie sie entstanden sind. Die Agentur dokumentiert eigene Bearbeitungen und gibt die finale Einstufung zusammen mit der Asset-ID weiter. Diese Kette verhindert, dass eine externe Datei fälschlich als rein menschlich produziert behandelt wird.
5. Die Angabe im Google-Konto bewusst setzen
Bei Assets aus Googles eigenen generativen Werbewerkzeugen erfolgt die Offenlegung laut Google automatisch. Prüfen Sie trotzdem, ob das richtige Asset in der richtigen Anzeigengruppe verwendet wird. Bei extern erzeugten Werbemitteln ist die neue Kontrollmöglichkeit relevant. Die genaue Oberfläche kann je nach Kampagnentyp und Rollout variieren; maßgeblich ist daher die aktuelle Hilfe im jeweiligen Google-Ads-Konto.
Speichern Sie zur Freigabe, welche Auswahl getroffen wurde. Ein kurzer Eintrag wie „Asset AT-SUMMER-SEARCH-03, extern generiert, KI-Angabe gesetzt, freigegeben am 1. August“ ist aussagekräftiger als ein Screenshot ohne Kontext. Screenshots können ergänzen, sollten aber nicht das strukturierte Protokoll ersetzen.
6. Die öffentliche Anzeige kontrollieren
Die Prüfung endet nicht mit dem Status „aktiv“. Rufen Sie nach der Ausspielung das Drei-Punkte-Menü beziehungsweise das Info-Symbol auf und kontrollieren Sie den Abschnitt zur Entstehung der Anzeige. Testen Sie die tatsächlich genutzten Umfelder: Suche, YouTube oder Discover. Da Google abhängig von lokalen Anforderungen auch ein direkt sichtbares Label anzeigen kann, sollte die Vorschau allein nicht als endgültiger Beleg dienen.
Dokumentieren Sie Datum, Kanal, Kampagne und Ergebnis der Kontrolle. Falls die Information fehlt oder unzutreffend erscheint, pausieren Sie nicht reflexartig die gesamte Kampagne. Prüfen Sie zuerst Asset-Zuordnung, verwendetes Konto, automatische versus manuelle Angabe und den aktuellen Plattformstatus. Bei einer erheblichen Fehlkennzeichnung ist eine Korrektur vor weiterer Ausspielung jedoch der vernünftige Weg.
7. Änderungen als neue Version behandeln
Ein einmal freigegebenes Asset kann seinen Charakter durch spätere Bearbeitung ändern. Wird aus einem realen Foto mittels generativer Erweiterung ein neues Motiv, genügt die alte Einstufung nicht mehr. Legen Sie eine neue Version an, aktualisieren Sie die Herkunft und wiederholen Sie die Freigabe. Das gilt ebenso, wenn ein Textbaustein später vollständig durch ein generatives System ersetzt wird.
Eine kompakte Entscheidungshilfe für typische Fälle
Google erzeugt eine neue Bildvariante im Anzeigenkonto: Das Asset ist KI-generiert; Google kündigt dafür eine automatische Offenlegung im „My Ad Center“-Panel an. Intern bleiben Asset-ID und Freigabe nötig.
Ein externes Bildmodell erzeugt das komplette Motiv: Erfassen Sie das Asset als KI-generiert und verwenden Sie die von Google vorgesehene Angabe für extern entstandene Inhalte. Ein generisches Gesicht macht das Bild nicht zu einem Deepfake, aber auch nicht zu einem menschlich fotografierten Motiv.
Ein echtes Foto wird nur zugeschnitten und komprimiert: Dokumentieren Sie die Standardbearbeitung. Eine solche technische Anpassung ist etwas anderes als eine generative, materielle Veränderung. Entscheidend bleiben die aktuelle Google-Hilfe und die konkreten Funktionen, die tatsächlich eingesetzt wurden.
Der Hintergrund eines Produktfotos wird generativ ersetzt: Erfassen Sie die Veränderung samt Ausgangsdatei und Werkzeug. Prüfen Sie, ob die Plattformangabe für „erstellt oder bearbeitet mit KI“ greift. Behalten Sie die Originaldatei als Nachweis der Produktionskette.
Eine KI liefert nur Ideen, der finale Text wird vollständig menschlich verfasst: Notieren Sie die assistive Nutzung intern. Ob die konkrete Google-Kontrolle ausgelöst wird, sollte anhand der aktuellen Produktdefinition und des finalen Assets entschieden werden, nicht aufgrund des bloßen Einsatzes eines Brainstorming-Tools.
Die häufigsten Fehler entstehen zwischen den Tools
Der erste typische Fehler ist eine zu grobe Projektangabe wie „Kampagne mit KI“. Eine Kampagne kann zugleich reale Fotos, generierte Varianten und konventionell geschriebene Texte enthalten. Die Einstufung muss deshalb am einzelnen Asset hängen. Der zweite Fehler ist die Annahme, unsichtbare technische Markierungen würden jede organisatorische Pflicht erledigen. Google verweist zwar auf SynthID in Ausgaben eigener generativer Werkzeuge, doch ein internes Freigabeprotokoll beantwortet zusätzliche Fragen zu Auswahl, Verantwortung und Veröffentlichung.
Der dritte Fehler ist die Gleichsetzung von Transparenz mit Qualitätskontrolle. Eine korrekt als KI-unterstützt ausgewiesene Anzeige kann trotzdem irreführend, unpassend oder fachlich falsch sein. Google betont, dass seine bestehenden Richtlinien gegen irreführende und täuschende Werbung unabhängig von der Produktionsmethode gelten. Inhaltliche Prüfung, Markenfreigabe und rechtliche Kontrolle bleiben daher eigenständige Schritte.
Schließlich darf die Kennzeichnung nicht zum Selbstzweck werden. Ziel ist eine nachvollziehbare Information für Nutzer und ein belastbarer Prozess für das Unternehmen. Ein übergroßes Label, das Motiv oder Handlungsaufforderung verdeckt, schafft neue Probleme. Ebenso wenig hilft eine Information, die nur im Projektordner steht, aber bei der Plattform nie ankommt.
Was österreichische Unternehmen jetzt konkret vorbereiten können
- Liste aller aktuell ausgespielten Bild-, Video- und Textassets mit eindeutigen IDs erstellen.
- Für jedes Asset Herkunft, KI-Werkzeug, Bearbeitungsart, Verantwortliche und Freigabedatum ergänzen.
- Google-eigene und extern erzeugte KI-Assets getrennt kennzeichnen.
- Übergabeformular für Agenturen, Freelancer und interne Kreativteams anpassen.
- Die neue Angabe im Google-Ads-Konto anhand der aktuellen Kontohilfe prüfen.
- Nach der Ausspielung „My Ad Center“ in allen genutzten Platzierungen kontrollieren.
- Plattformprüfung und AI-Act-Einordnung als getrennte Prüfpunkte dokumentieren.
- Bei jeder materiellen Änderung eine neue Version und Freigabe anlegen.
Wer Kampagnen nicht nur schaltet, sondern auch Produktionswege, Zielgruppen und Freigaben zusammenführt, reduziert operative Fehler. AdSimple unterstützt Unternehmen bei der Analyse, Strategie und konkreten Umsetzung im Online Marketing. Gerade bei KI-gestützten Werbemitteln sollte diese Leistung mit einer klaren Verantwortungs- und Dokumentationsstruktur beginnen.
Fazit: Transparenz wird Teil der Kampagnenqualität
Googles neuer Herkunftshinweis macht sichtbar, was bisher im Produktionsprozess verborgen blieb. Für Werbetreibende entsteht daraus keine unlösbare Zusatzbürokratie. Wer Assets einzeln erfasst, generative Erstellung von materieller Bearbeitung trennt, Verantwortliche festlegt und die öffentliche Anzeige kontrolliert, kann die neue Funktion verlässlich bedienen.
Wichtig bleibt die Abgrenzung: Die Plattformangabe ersetzt keine Prüfung nach dem EU AI Act und keine individuelle Rechtsberatung. Sie ist aber ein starkes Signal dafür, wohin sich digitale Werbung bewegt. Herkunft, Bearbeitung und Freigabe werden zu messbaren Qualitätsmerkmalen einer Kampagne.
Quellen
- Google: Expanding AI transparency in ads, veröffentlicht am 9. Juli 2026
- Google My Ad Center Help: Informationen zur Entstehung einer Anzeige
- Google Ads Help: Angaben für Werbetreibende zu generativer KI
- EU-Kommission: Bewertung des Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte
- Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Artikel 50

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