Ein neues Teamfoto soll auf die Website. Statt einen weiteren Fototermin zu organisieren, lädt das Unternehmen das vorhandene Porträt in einen KI-Bilddienst: Hintergrund austauschen, Kleidung variieren, Licht verbessern, fertig. Das Ergebnis sieht professionell aus. Der entscheidende Datenschutzvorgang hat aber schon vorher stattgefunden – mit dem Upload des erkennbaren Gesichts an einen externen Dienst.
Der Europäische Datenschutzausschuss unterstützte im Februar 2026 eine gemeinsame Erklärung von 61 Datenschutzbehörden zu KI-generierten Bildern und Videos. Im Zentrum stehen realistisch dargestellte, identifizierbare Personen und die Risiken einer Erstellung ohne Wissen oder Zustimmung. Die Behörden erwarten von entwickelnden und nutzenden Organisationen robuste Schutzmaßnahmen, verständliche Transparenz und wirksame Mechanismen zum Schutz Betroffener.
Für österreichische KMU geht es dabei nicht nur um schädliche Deepfakes. Auch ein gut gemeintes KI-Porträt für Teamseite, Recruiting, Kundenreferenz oder Social Media eröffnet einen neuen Datenweg. Dieser Beitrag zeigt, wie sich KI-Bilder und Datenschutz praktisch zusammenführen lassen – vom Originalfoto bis zur Löschung beim Dienstleister.
Das Ausgangsfoto bleibt personenbezogen
Ein Foto ist personenbezogen, wenn die abgebildete Person identifiziert oder identifizierbar ist. Die österreichische Datenschutzbehörde weist in ihren laufend erweiterten FAQ darauf hin, dass die DSGVO technologieneutral gilt. Werden beim Einsatz eines KI-Systems personenbezogene Daten verarbeitet, bleiben Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit maßgeblich.
Der KI-Filter ändert daran nichts. Schon das Hochladen, Analysieren, Speichern und Umwandeln des Fotos sind Verarbeitungsschritte. Auch der erzeugte Output kann personenbezogen bleiben, wenn er die reale Person weiterhin erkennbar darstellt oder ihr zugeordnet wird. Ein stark stilisierter Avatar ist daher nicht automatisch anonym.
Anders kann die Lage sein, wenn ein Bild vollständig synthetisch entsteht und keine reale Person, kein Referenzfoto und keine sonstigen personenbezogenen Angaben verwendet werden. Sobald das Marketing aber ein echtes Gesicht als Ausgangspunkt nutzt, sollte es nicht über die Bezeichnung „KI-generiert“ hinwegsehen, sondern den vollständigen Datenfluss prüfen.
Die Veröffentlichungserlaubnis deckt den KI-Upload nicht automatisch ab
Viele Unternehmen haben für ein Mitarbeiterfoto bereits eine Freigabe zur Veröffentlichung auf Website, Broschüre oder Social Media. Daraus folgt nicht automatisch, dass das Original an jeden beliebigen KI-Dienst übermittelt, für Varianten verwendet oder möglicherweise in weiteren Systemprozessen gespeichert werden darf.
Entscheidend sind unter anderem Zweck, Rechtsgrundlage, Erwartung der betroffenen Person, Empfänger, Vertragslage und tatsächliche Einstellungen des Tools. Im Beschäftigtenverhältnis ist besondere Vorsicht sinnvoll, weil Einwilligungen wegen des Abhängigkeitsverhältnisses nicht in jeder Konstellation gleich beurteilt werden. Die WKO empfiehlt für Mitarbeiterfotos eine bewusste Prüfung und weist darauf hin, dass eine separate Einwilligung die sicherere Lösung sein kann. Für Gruppen- und Veranstaltungsfotos können je nach Situation andere Interessen und Abwägungen relevant sein.
Die praktische Konsequenz lautet: Eine Bildfreigabe braucht einen klaren Geltungsbereich. Wenn ein reales Porträt mit KI bearbeitet werden soll, muss geprüft werden, ob diese Verarbeitung vom vorgesehenen Zweck umfasst ist und wie die Person darüber informiert wird. Pauschale Formulierungen wie „für Marketingzwecke“ ersetzen keine Analyse des konkreten Dienstes.
Der Datenfluss hat acht Stationen
Bevor das erste Foto hochgeladen wird, zeichnet das Team einen einfachen Ablauf. Acht Stationen reichen für die meisten Fälle:
- Quelle: Wer hat das Foto erstellt, wer ist darauf erkennbar und welche ursprüngliche Freigabe besteht?
- Auswahl: Welche Datei wird verwendet, enthält sie Metadaten oder weitere Personen im Hintergrund?
- Upload: Welcher KI-Dienst, welches Konto und welche Region erhalten die Datei?
- Verarbeitung: Wird nur ein Output erzeugt oder analysiert das System zusätzlich Gesicht, Merkmale und Prompt?
- Speicherung: Wie lange bleiben Original, Varianten, Verlauf und Backups beim Anbieter verfügbar?
- Weiterverwendung: Nutzt der Anbieter Eingaben oder Ergebnisse zur Verbesserung eigener Modelle, und lässt sich das deaktivieren?
- Veröffentlichung: Wo erscheint die ausgewählte Variante und wie lange bleibt sie dort?
- Löschung: Wer entfernt Original, Entwürfe, Verlauf und veröffentlichte Fassung, wenn der Zweck endet?
Diese Skizze trennt drei Dinge, die im Alltag oft vermischt werden: die Erlaubnis für das Ausgangsfoto, die Verarbeitung durch den KI-Dienst und die spätere Veröffentlichung des Ergebnisses. Jede Station kann andere Empfänger, Speicherfristen und Risiken haben.
Tool-Prüfung vor dem ersten echten Gesicht
Testen Sie einen neuen Bilddienst zunächst ohne Mitarbeiter- oder Kundenfoto. Verwenden Sie ein rein synthetisches Motiv oder eine dafür vorgesehene Testdatei und prüfen Sie:
- Welche Vertragspartei bietet den Dienst an?
- Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit erforderlich?
- Welche Unterauftragnehmer und Speicherorte werden genannt?
- Werden Daten außerhalb des EWR übermittelt und auf welcher Grundlage?
- Lässt sich die Verwendung für Training oder Produktverbesserung deaktivieren?
- Wie werden Upload, Verlauf, Projekte und Konto gelöscht?
- Gibt es getrennte Teamkonten, Rollen, Protokolle und Zwei-Faktor-Authentifizierung?
- Welche Aussagen macht der Anbieter zu Gesichtserkennung oder biometrischen Funktionen?
Eine Schaltfläche „Training aus“ beantwortet nicht alle Fragen. Sie kann die Verwendung für Modellverbesserung begrenzen, sagt aber noch nichts über Betriebslogs, Sicherheitskopien, Supportzugriffe oder gesetzliche Aufbewahrung. Maßgeblich sind Vertrag, Datenschutzhinweise, technische Einstellungen und tatsächlicher Einsatz gemeinsam.
Die Datenschutzbehörde betont zudem, dass Unternehmen bei fremden KI-Systemen prüfen müssen, ob personenbezogene Daten an Hersteller oder weitere Dritte gelangen. Wer Zweck und Mittel des Einsatzes bestimmt, bleibt nicht deshalb ohne Verantwortung, weil der Dienst von einem großen Anbieter stammt.
Die Upload-Checkliste für die Redaktion
Nach der Tool-Freigabe braucht die operative Redaktion eine kurze Checkliste. Sie sollte vor jedem realen Porträt beantwortet werden:
- Zweck: Ist klar, wofür genau die Variante benötigt wird?
- Person: Weiß die betroffene Person, dass ihr Foto mit diesem KI-Dienst bearbeitet wird?
- Freigabe: Deckt die dokumentierte Grundlage Bearbeitung, Anbieter und Veröffentlichung ab?
- Minimierung: Reicht ein zugeschnittenes Bild ohne Namensschild, Standortdaten und unbeteiligte Personen?
- Konto: Erfolgt der Upload über das freigegebene Firmenkonto mit passenden Einstellungen?
- Prompt: Enthält die Eingabe keine unnötigen Gesundheitsdaten, privaten Eigenschaften oder vertraulichen Informationen?
- Löschung: Ist festgelegt, wer nicht ausgewählte Varianten und den Verlauf entfernt?
Besondere Vorsicht ist bei Kindern, Gesundheitsbezug, intimen Darstellungen oder manipulativen Kontexten nötig. Solche Fälle gehören nicht in einen gewöhnlichen Marketingworkflow. Die vom EDPB unterstützte Erklärung hebt gerade die Risiken nicht einvernehmlicher, herabwürdigender oder anderweitig schädlicher Darstellungen hervor.
Ein Bildfreigabeprotokoll statt Zustimmung im Chat
Für jeden KI-bearbeiteten Personeninhalt sollte ein kleiner Datensatz bestehen. Er enthält nicht mehr Informationen als nötig, aber genug für die Nachvollziehbarkeit:
| Feld | Beispielinhalt | Zweck |
|---|---|---|
| Asset-ID | Interne eindeutige Kennung | Original und Varianten zuordnen |
| Betroffene Person | Name oder interne Personen-ID | Rechte und Freigabe verwalten |
| KI-Dienst | Anbieter, Produkt und Firmenkonto | Empfänger dokumentieren |
| Zweck | Teamseite und Recruiting | Weiterverwendung begrenzen |
| Freigabestatus | Geprüft, offen oder abgelehnt | Veröffentlichung steuern |
| Löschtermin | Entwürfe nach Auswahl, Output bei Zweckende | Speicherbegrenzung umsetzen |
Ein Chat mit „passt für mich“ kann als Kontext nützlich sein, ist aber kein guter Betriebsprozess. Er nennt selten Dienst, Zweck, konkrete Variante oder Löschlogik. Das Protokoll verbindet die Zustimmung oder andere Rechtsgrundlage mit dem tatsächlich verwendeten Asset.
Die Ergebnisprüfung ist mehr als ein Schönheitscheck
Nach der Generierung prüft die qualifizierte Person nicht nur Schärfe und Farbe. Sie vergleicht Original und Output auf falsche oder überraschende Aussagen:
- Bleibt die Person realistisch wiedererkennbar?
- Verändert die KI Alter, Körper, ethnische Merkmale oder Gesundheitsmerkmale auf problematische Weise?
- Fügt sie Uniformen, Auszeichnungen, Produkte oder Orte hinzu, die eine falsche Tatsachenbehauptung erzeugen?
- Entstehen im Hintergrund andere erkennbare Personen oder geschützte Marken?
- Passt die Variante noch zum genehmigten Zweck und zur tatsächlichen Rolle der Person?
Die WKO empfiehlt für KI-generierte Inhalte menschliche Kontrolle und bei kritischen Outputs ein Vier-Augen-Prinzip. Das ist bei Personenbildern besonders sinnvoll: Die abgebildete Person sollte die finale Variante vor Veröffentlichung sehen, nicht nur das Originalfoto.
Fragen zur Kennzeichnung KI-generierter oder veränderter Inhalte sind davon getrennt zu prüfen. Der AdSimple-Beitrag AI Act: Die EU trennt KI-Hinweis, Label und Redaktion erläutert die aktuellen Transparenzleitlinien. Ein Label ersetzt jedoch weder Rechtsgrundlage noch Information über die Verarbeitung des Ausgangsfotos.
Datenschutzerklärung und internes Verzeichnis müssen zur Praxis passen
Die öffentliche Datenschutzerklärung soll die tatsächlichen Datenverarbeitungen verständlich abbilden. Wird ein KI-Bilddienst regelmäßig für Mitarbeiter-, Kunden- oder Kampagnenfotos eingesetzt, muss geprüft werden, ob Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern, Speicherdauer, Drittlandtransfer und Betroffenenrechten ergänzt oder angepasst werden müssen.
Der AdSimple Datenschutz Generator führt Websitebetreiber durch auswählbare, anwaltlich geprüfte Datenschutztexte und ermöglicht auch individuelle Abschnitte für besondere Verarbeitungen. Das hilft bei der strukturierten Aktualisierung der Websiteinformation. Die Beschreibung muss dennoch zum konkreten Tool, Vertrag und Ablauf des Unternehmens passen; ein Generator ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Parallel gehört der Vorgang in die interne Datenschutzdokumentation, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das kann das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, eine Dienstleisterliste, Löschkonzept, Berechtigungskonzept und je nach Risiko weitere Prüfungen betreffen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht automatisch für jedes KI-Porträt erforderlich, kann bei voraussichtlich hohem Risiko aber relevant werden und muss fallbezogen beurteilt werden.
Löschung endet nicht beim Papierkorb der Redaktion
Wenn eine Mitarbeiterin das Unternehmen verlässt oder eine Freigabe widerrufen wird, reicht das Entfernen von der Teamseite möglicherweise nicht. Prüfen Sie alle Stationen: Medienbibliothek, CDN, Social Posts, Kampagnen, Entwurfsordner, KI-Projekt, Uploadverlauf, Teamchat und Backupregeln.
Die WKO weist bei Mitarbeiterfotos darauf hin, dass Lösch- oder Widerspruchsbegehren je nach Rechtsgrundlage und Fall umgesetzt werden müssen. Bei Gruppenbildern kann die Interessenabwägung anders ausfallen als bei Einzelporträts. Für KI-Varianten kommt hinzu, dass mehrere nahezu gleiche Dateien und externe Projekte existieren können.
Ein Löschprotokoll notiert deshalb Datum, betroffene Asset-IDs, Systeme, zuständige Person und noch bestehende Aufbewahrungsgründe. Wo ein Anbieter Daten nicht sofort aus Backups entfernen kann, sollte das Unternehmen die vertraglich beschriebene Frist kennen und nicht einfach „vollständig gelöscht“ behaupten.
Typische Fehler bei KI-Porträts
- Nur der Output wird bewertet: Der Upload des Originals und die Speicherung beim Anbieter bleiben unsichtbar.
- Eine alte Fotofreigabe gilt als Blankoscheck: KI-Dienst, Bearbeitung und neue Zwecke wurden nie besprochen.
- Private Konten werden genutzt: Verträge, Einstellungen, Projekte und Löschung liegen außerhalb der Unternehmenskontrolle.
- Prompts enthalten Zusatzinformationen: Namen, Diagnosen oder private Eigenschaften werden ohne Not an den Dienst übertragen.
- Jede Variante bleibt gespeichert: Nicht ausgewählte Entwürfe sammeln sich in Cloud, Medienbibliothek und Chat.
- Die finale Person sieht nur das Original: Veränderte Kleidung, Körpermerkmale oder Kontext werden ohne Endfreigabe veröffentlicht.
- Die Datenschutzerklärung bleibt unverändert: Der neue Dienst existiert im realen Workflow, aber nicht in der Information.
Fazit: Vor dem Prompt steht die Datenentscheidung
KI-Bilddienste können Porträtproduktion beschleunigen und kreative Varianten ermöglichen. Bei realen Mitarbeiter-, Kunden- oder Partnerfotos beginnt die Verantwortung aber nicht mit der Veröffentlichung, sondern mit der Auswahl und Übertragung des Originals.
Ein belastbarer Ablauf trennt Quelle, Rechtsgrundlage, Tool-Prüfung, Upload, menschliche Ergebnisprüfung, Veröffentlichung und Löschung. Er nutzt Firmenkonten, minimiert Dateien und Promptdaten, dokumentiert die finale Freigabe und hält die Datenschutzinformation aktuell. Das schützt nicht nur Betroffene, sondern verhindert auch, dass Marketingteams später nach Originalen, Zustimmungen und Löschwegen suchen müssen.
Wer seine Websiteinformation an die tatsächlich eingesetzten Dienste anpassen möchte, kann mit dem Datenschutz Generator von AdSimple eine strukturierte Datenschutzerklärung erstellen und individuelle Besonderheiten ergänzen. Der erste Schritt ist ein einfacher Test: Wählen Sie ein aktuelles KI-Porträtprojekt und beantworten Sie für alle acht Stationen, wer die Datei erhält, warum sie verarbeitet wird und wann sie gelöscht wird.

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