FAQs zu Datenschutz und Datenschutzerklärungen auf Ihrer Website

Fragen und Antworten rund um das Thema Datenschutz

Willkommen auf unserer FAQ-Website zum Thema Datenschutz!

Unser AdSimple Datenschutz Generator macht Ihr Leben als Websitebetreiber deutlich einfacher. Mit nur wenigen Klicks erstellt der Generator eine Datenschutzerklärung für Ihre Website. Alle unsere Datenschutztexte werden von zertifizierten Datenschutzbeauftragten erstellt und zusätzlich anwaltlich geprüft. So können Sie DSGVO-konform Ihre Websitebesucher über die Datenverarbeitung bestmöglich informieren.

Datenschutz einfach erklärt

Informative Inhalte – Jetzt wichtiger denn je!

Auf dieser FAQ-Website beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Datenschutz und Datenschutzerklärungen. So erhalten Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Daten online verwendet werden – und worauf Sie als Websitebetreiber achten sollten. Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und komplexe Themen verständlich aufzubereiten. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen praxisnahe Tipps, wie Sie Ihre eigene Website datenschutzkonform gestalten können.

Fragen und Antworten zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung

Wie, Was, Wer, Wo und Warum

Das hängt von der gewählten Lizenz ab. Mit der Single-Lizenz dürfen Sie die generierten Texte auch nach Ablauf der 6-monatigen Laufzeit weiterhin auf Ihrer Website verwenden. Allerdings entfallen die regelmäßigen Updates und Anpassungen nach diesem Zeitraum. Mit der Lifetime-Lizenz erwerben Sie ein dauerhaftes Nutzungsrecht – die Texte stehen Ihnen somit zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie aber: Bei unseren Business- und Agency-Lizenzen ist die Nutzung an den aktiven Status des jeweiligen Pakets gebunden. Läuft das Abo aus, erlischt auch die Nutzungsberechtigung für die Texte. In diesem Fall müssen Sie die Premium-Datenschutztexte von Ihrer Website entfernen.

Verfolgt Ihre Website einem unternehmerischen Zweck gelten die Impressumspflichten (neben UGB /GewO) nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG). Das ECG kennt folgende Informationspflichten:

  • Volle geografische Anschrift der Niederlassung
  • Kontaktdaten: E-Mail, Telefon, Fax
  • Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
  • Aufsichtsbehörde (wenn die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt)
  • Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften
  • Zugang zu anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften

Wenn vorhanden:

  • Spezielle Berufsbezeichnung
  • Staat, indem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
  • UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer)

Zudem und zu den Gesetzen des UGB/GewO unterliegt eine Website auch noch der Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz. Die Angaben können gemeinsam mit den sonstigen Impressumvorschriften gemacht werden. Das Mediengesetzt unterscheidet zwischen „kleinen“ und „großen“ Webseiten. In der Regel, wenn Sie nicht öffentlich meinungsbildend sind, haben Sie nach dem Mediengesetz eine „kleine“ Website. Hier sind laut Mediengesetz lediglich Name/Firma des Inhabers, Unternehmensgegenstand und Wohnsitz des Medieninhabers anzugeben.

Gleich wie die Datenschutzerklärung muss auch das Impressum auf jeder Seite klar ersichtlich sein und vom User stets anklickbar und lesbar sein. Wir empfehlen, sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung auf eine separate Unterseite namens “Datenschutzerklärung” (/datenschutzerklaerung) bzw. /impressum zu stellen.

Am Wichtigsten ist, dass die Erklärung den Websitebesucher informiert, dass personenbezogene Daten grundsätzlich erhoben werden. Dann folgen detaillierte Erklärungen, welche Daten genau erhoben werden. Dies ist natürlich bei jeder Website sehr unterschiedlich. Mit dem Datenschutz Generator von AdSimple wählen Sie exakt jene Text-Bausteine aus, die für Ihre Website relevant sind.

Fast alle Websites verwenden Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Dateien, die von einer Website, die Sie besuchen, auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Cookies speichern folglich Informationen, wie beispielsweise Sprache, persönliche Seiteneinstellung uvm. von Usern. Wenn der User diese Seite ein anderes Mal wieder aufruft, übermittelt sein Browser (wo die Daten gespeichert werden) die userbezogenen Informationen an die Website zurück, um dem User ein besseres, individuell abgestimmtes Surfen zu ermöglichen. Speziell für Unternehmerseiten sind solche kleinen Textdateien natürlich besonders wichtig, um Ihren Kunden die bestmögliche User Experience zu bieten. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind sie in einer einzigen Datei gespeichert. Websitebesucher müssen, bevor Ihre Website Cookies lädt, eine Einverständniserklärung abgeben. Mit dem Cookie Manager von AdSimple haben Sie die vollständige Kontrolle über all Ihre Cookies und entscheiden selbst, welche Cookies Sie auf Ihrer Website zulassen wollen. Zudem können Sie sich mit dem individuellen gestaltbaren Hinweis-Script das Einverständnis Ihrer User holen.

Warum brauchen Sie Cookies?

Diese kleinen Textdateien sollen dem User das Surfen im Internet erleichtern. Sobald eine Website die Login-Daten kennt und speichert erspart sich der User beispielsweise das Eingeben von Passwörtern und Nutzernamen. Zudem wird das Surferverhalten gespeichert und an den Webmaster/Websitebetreiber weitergegeben.

Diese kleinen Textdateien machen es zum Beispiel möglich, dass man beim Onlineshopping seinen Warenkorb füllen kann, ohne dass man sich auf jeder Unterseite eines Händlers neu als Kunde registrieren muss.

Wie schaltet man Cookie aus?

Sie können in Ihrem Browser Cookies verwalten, deaktivieren oder auch vollständig löschen. Das funktioniert in jedem Browser etwas anders. Im Folgenden verweisen wir auf die Anleitungen der wichtigsten Browser:

Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten

Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari

Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben

Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies

Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies

Wie funktionieren Cookies?

Beim Besuch einer Website wird das Cookie im Browser abgelegt. Besucht der Nutzer dieselbe Website später wieder, dann sendet der Browser die kleine Textdatei zurück an die Website. Diese kann die gespeicherten Werte erkennen und weiß dann zum Beispiel, dass immer noch bestimmte Produkte im Warenkorb liegen. Sie kennen dieses Verfahren sicher von Amazon. So kann also im weitesten Sinne ein Nutzer wiedererkannt werden.

In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen wie Sie schnell und bequem eine Domain aus Ihrem Agency-Paket entfernen.

Schritt 1: Anmelden auf adsimple.at

Wenn Sie sich auf adsimple.at mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden, haben Sie danach Zugang zum AdSimple Dashboard. Dort sehen Sie all unserer AdSimple-Tools.

Klicken Sie rechts oben auf "Anmelden"

Schritt 2: Dashboard wählen

Nach der Anmeldung sehen Sie auf der AdSimple-Startseite am rechten oberen Bildschirmrand den Menüpunkt „Dashboard”. Klicken Sie nun auf „Dashboard”.

Klicken Sie auf Dashboard

Schritt 3: Impressum & Datenschutz Manager wählen

Sie befinden sich nun im Dashboard und sehen all unsere Tools. Klicken Sie nun auf Impressum & Datenschutz Manager.

Schritt 4: Domain wählen

Sie sehen eine Liste all Ihrer Domains. Klicken Sie nun in der Lizenz-Spalte auf „Agency”

Schritt 5: Domain entfernen

Scrollen Sie nun zum Abschnitt “Produkt”. Dort finden Sie abermals die Liste Ihrer Domains. Klicken nun auf das X-Symbol jener Domain, die Sie entfernen möchten.

Liste der Domains

In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen wie Sie schnell und bequem Ihr AdSimple-Konto auf adsimple.at löschen können.

Schritt 1: Anmelden auf adsimple.at

Wenn Sie sich auf adsimple.at mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden, haben Sie danach Zugang zum AdSimple Dashboard. Dort sehen Sie all unserer Tools und können auch Ihr AdSimple-Konto löschen.

Klicken Sie rechts oben auf "Anmelden"

Schritt 2: Dashboard wählen

Nach der Anmeldung sehen Sie auf der AdSimple-Startseite am rechten oberen Bildschirmrand den Menüpunkt „Dashboard”. Klicken Sie nun auf „Dashboard”.

Klicken Sie auf Dashboard

Schritt 3: Benutzerkonto wählen

Sie befinden sich nun im Dashboard und sehen all unsere Tools. Am oberen rechten Bildschirmrand sehen Sie Ihren Namen. Klicken Sie auf den Namen und anschließend auf die Unterrubrik Benutzerkonto”.

Klicken Sie auf "Benutzerkonto"

Schritt 4: Kontodetails wählen

Klicken Sie nun auf „Kontodetails”.

Klicken Sie auf "Kontodetails"

Schritt 5: AdSimple-Konto löschen

Scrollen Sie nun ganz nach unten. Dort finden Sie einen roten Konto-Löschen-Button. Klicken Sie auf diesen Button und bestätigen Sie die Löschung Ihres AdSimple-Kontos.

Klicken Sie auf "Konto löschen"

Der Impressum- und Datenschutz Manager erstellt ein Impressum und eine passende Datenschutzerklärung für Websites. Über den Impressum- und Datenschutz Manager können Sie viele Websites sehr einfach und zentral von adsimple.at aus verwalten.

In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie den „Manager“ bedienen bzw. wie Sie Impressum- und Datenschutzerklärungen für Ihre Websites verwalten.

Schritt 1: Registrieren oder Anmelden bei adsimple.at

Wenn Sie sich auf adsimple.at mit Ihrem Benutzernamen anmelden oder sich neu registrieren, kommen Sie auf unser Dashboard. Dort sehen Sie all unserer Tools. Klicken Sie auf „Impressum & Datenschutz Manager“ und schon kann es losgehen.

Anmelden oder Registrieren bei adsimple.at

Schritt 2: Domain eingeben und erstellen

Geben Sie in das Textfeld die entsprechende Domain ein. Anschließend klicken Sie je nach Präferenz auf „Impressum erstellen + Datenschutzerklärung optional“ oder auf „Nur Datenschutzerklärung erstellen”.

Geben Sie Ihre Domain in das Textfeld ein

Schritt 3: Rechtsform auswählen

Falls Sie sich für das Impressum samt Datenschutztexte entschieden haben, wählen Sie nun die passende Rechtsform und klicken anschließend auf den grünen „Weiter“-Button.

Wählen Sie die entsprechende Rechtsform aus

Schritt 4: Impressum-Daten ausfüllen

Füllen Sie nun das Formular für das Impressum korrekt und sorgfältig aus. Dann klicken Sie auf den grünen „Weiter“-Button.

Füllen Sie alle Felder korrekt aus

Schritt 5: Datenschutzerklärung zusammensetzen

Hier sehen Sie einzelne Datenschutztexte im Überblick. Wählen Sie genau jene Textbausteine aus, die für Ihre Website notwendig sind. Klicken Sie dafür mit der Maus in die jeweilige Checkbox. Ganz unten können Sie optional die Texte auch auf Englisch generieren. Bestätigen Sie via Checkbox die Sektion „Risiko, Haftung und Quellverweis“ und klicken Sie dann auf „Impressum generieren“.

Anmerkung: Fall Sie nur die Datenschutzerklärung generieren wollen, ist die Vorgangsweise dieselbe, es fehlen nur die Schritte 3 und 4.

Wählen Sie jene Textbausteine, die Sie für Ihre Website brauchen

Schritt 6: Impressum und Datenschutztext kopieren

Schon fertig! Sie haben Ihr individuelles Impressum samt Datenschutzerklärung erstellt. Nun klicken Sie einfach auf den grünen „Deutsche Textversion kopieren“-Button und stellen diesen auf Ihrer Website klar ersichtlich online.

Anmerkung: Bitte vergessen Sie nicht die Verlinkung auf den Urheber!

Klicken Sie auf den grünen Button

Mit unserem Datenschutz Generator können Sie kostenlos und in nur wenigen Minuten eine umfassenden Datenschutzerklärung für Ihre Website erstellen. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung nehmen wir Sie an der Hand und zeigen Ihnen wie das geht.

Schritt 1: Zum Datenschutz Generator navigieren

Gehen Sie auf www.adsimple.at. Unter Tools finden Sie die Kategorie „Datenschutz Generator“. Klicken Sie dann auf die Unterkategorie „Datenschutz Generator verwenden“.

Gehen Sie zum Menüpunkt "Datenschutz Generator verwenden

Schritt 2: Datenschutztexte auswählen

Sie sind bereits mitten im Datenschutz Generator und können nun per Anklicken der Checkbox all jene Textbausteine wählen, die für Ihre Website relevant sind.

Anmerkung: Wir haben die einzelnen Datenschutztexte in 6 Kategorien (Essenziell, Webseiten-Analytics, Werbung, Social Media, Audio & Video und Sonstiges) unterteilt. Unter der Kategorie „Essenziell“ sind alle Texte enthalten, die die meisten Websites üblicherweise benötigen. Gehen Sie aber bitte dennoch alle Textbausteine sorgfältig durch. Es kann auch sein, dass Sie für Ihre Website nicht alle Bausteine aus dieser Kategorie brauchen.

Wählen Sie jene Text-Bausteine, die Sie brauchen

Schritt 3 (optional): Englische Datenschutzerklärung anfordern

Sobald Sie all Ihre Textbausteine gewählt haben, können Sie die Datenschutzerklärung auch auf Englisch anfordern. Dazu klicken Sie unter der Anschrift „Englisch“ auf die entsprechende Checkbox.

Sie können die Texte auch auf Englisch generieren

Schritt 4: Risiko, Haftung und Quellverweis akzeptieren und Text generieren

Bevor Sie die Datenschutzerklärung generieren können, müssen Sie diese Checkbox noch anklicken. Damit bestätigen Sie, dass die Nutzung auf eigenem Risiko erfolgt und die Datenschutzerklärung samt Verlinkung auf den Urheber online gestellt wird. Anschließend klicken Sie einfach auf den grünen „Datenschutzerklärung generieren“-Button und in wenigen Sekunden haben Sie Ihre individuell auf Ihre Website abgestimmte Datenschutzerklärung.

Klicken Sie zuerst auf den Haftungshinweis und dann auf Datenschutzerklärung generieren

Schritt 5: Datenschutzerklärung kopieren

Ihre Datenschutzerklärung wurde generiert. Wenn Sie die deutsche Textversion brauchen klicken Sie auf den grünen „Deutsche Textversion kopieren“-Button und fügen Sie die Datenschutzerklärung klar ersichtlich in Ihre Website ein. Wenn Sie die englische Version für Ihre Website brauchen, klicken Sie auf den orangen “Englische Textversion kopieren”-Button.

Klicken Sie nun auf "Deutsche Textversion kopieren"

Websites benötigen eine Datenschutzerklärung, um den Nutzern transparent zu machen, welche personenbezogenen Daten von ihnen erfasst, verarbeitet und genutzt werden. Eine Datenschutzerklärung ist ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen und das Vertrauen der Nutzer in die Website und deren Betreiber zu stärken. Darüber hinaus kann das Fehlen einer Datenschutzerklärung zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Abmahnungen oder Bußgelder.

Ein Datenschutz Generator ist ein Online-Tool, das individuelle Datenschutzerklärungen für Websites erstellt, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Website-Besucher über den Umgang mit ihren persönlichen Daten zu informieren.

Hier ist wichtig zu wissen, dass es sich nicht nur um Daten wie Adresse, Wohnort oder Name handelt, sondern auch um IP-Adressen, Krankendaten, Zeugnisse uvm. Jeder Website erhebt personenbezogene Daten über ihre Nutzer. Aus diesem Grund ist eine Datenschutzerklärung für jede Website Pflicht.

Auf vielen Webseiten werden Tools und Dienste angeboten, für die zwangsläufig auch Daten erhoben werden. Es geht dabei nicht ausschließlich um die sogenannten Cookies. Auch Analysetools bei beispielsweise Google-Analytics erheben Daten der User.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat zu zahlreichen rechtlichen Änderungen im Bereich Datenschutz geführt. Die Abmahngefahr und die erschreckend hohen Geldstrafen haben das Datenschutzthema in den Mittelpunkt für Website-Betreiber gestellt. Alle Datenschutzerklärungen müssen seit 25.05.2018 DSGVO-konform sein.

Nachdem Sie Ihre Datenschutzerklärung mit dem AdSimple Datenschutz Generator generiert haben, können Sie diesen im Zuge einer kostenlosen Registrierung mit Ihrem persönlichen AdSimple-Benutzerkonto verknüpfen. Bei zukünftigen Änderungen oder Ergänzungen werden Sie automatisch per E-Mail informiert.

Welche Variante am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Unternehmen und Ihrer bevorzugten Bezahlungsmethode ab. Für Agenturen bietet sich das Agency-Paket an, weil mit dieser All-in-One Datenschutz-Lösung können Sie in einem zentralen Agenturkonto sämtliche ImpressumtexteDatenschutzerklärungen und Cookie Consent Tools (Cookie Banner) Ihrer Kunden erstellen und verwalten.

Verwalten Sie nur Ihre eigene Website, empfehlen wir unser Business-Paket. Mit dieser All-in-One Datenschutz-Lösung können Sie Ihr Impressum, Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Cookie Consent Tool (Cookie Banner) für Ihre Website erstellen und verwalten.

Mit der Lifetime-Lizenz erhalten Sie lebenslang Updates und neue Abschnitte, allerdings ist unser Consent Manager im Preis nicht inkludiert.

Die Single-Lizenz ist günstiger, jedoch erhalten Sie nur für die nächsten 6 Monate kostenlos weitere Updates und Abschnitte. Danach brauchen Sie eine Update-Lizenz für 99 €, um Ihre Datenschutzerklärung für weitere 6 Monate auf den neuesten Stand zu halten.

Grundsätzlich empfehlen wir eines der All-in-One Datenschutz Pakete (Agency- oder Business), da man hier regelmäßig Updates erhält und auch der Consent Manager (Cookie Banner) mit monatlichen Scans inkludiert ist.

Einen Überblick über unsere Lizenzen finden Sie hier.

Ja. Die englische Version der Datenschutzerklärung ist sowohl bei der „Single-Lizenz“ als auch bei der „Lifetime-Lizenz“ enthalten.

Ein Datenschutz-Generator funktioniert in der Regel wie folgt:

  • Eingabe von Informationen: Der Nutzer wird aufgefordert, Informationen über das Unternehmen, die Website oder die App einzugeben. Dazu gehören der Name des Unternehmens, die Kontaktinformationen, der Standort und gegebenenfalls der Name des Datenschutzbeauftragten.
  • Auswahl der Datenerfassungs- und Verarbeitungspraktiken: Der Nutzer wird gebeten, die verschiedenen Arten von personenbezogenen Daten auszuwählen, die gesammelt und verarbeitet werden, sowie die Zwecke der Verarbeitung. Dies kann Informationen über Cookies, Tracking-Tools, E-Mail-Marketing, Nutzerkonten, E-Commerce-Funktionen und mehr umfassen.
  • Auswahl der Drittanbieter-Dienste: Der Nutzer gibt an, welche Drittanbieter-Dienste auf der Website oder in der App verwendet werden, z. B. Analysetools, Zahlungsabwicklung, Social-Media-Plugins oder Cloud-Speicher. Der Datenschutz-Generator berücksichtigt diese Dienste in der Datenschutzerklärung.
  • Datenschutzrechte und -pflichten: Der Datenschutz-Generator fügt Informationen über die Rechte der Nutzer in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten hinzu, wie z. B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch.
  • Erstellung der Datenschutzerklärung: Basierend auf den eingegebenen Informationen erstellt der Datenschutz-Generator eine individuelle Datenschutzerklärung, die den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht. Die generierte Datenschutzerklärung wird in einem Format bereitgestellt, das auf der Website oder in der App eingebunden werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Datenschutz-Generator zwar hilfreich sein kann, jedoch keine vollständige rechtliche Sicherheit bieten kann.

Bei AdSimple wird direkt über unsere Website im Datenschutz Generator die Datenschutzerklärung erstellt. Dafür klicken Sie unter den Menüpunkt „Tools“ auf „Datenschutz Generator“ und wählen Ihre bevorzugte Variante (kostenlos, Single-Lizenz oder Lifetime-Lizenz). Anschließend wählen Sie per Mausklick all jene Textabschnitte, die für Ihre Website relevant sind. Nach dem Bestätigen der rechtlichen Hinweise zur Nutzung und Haftung klicken Sie auf „Datenschutzerklärung generieren”. Danach wird Ihnen der Text angezeigt und Sie können diesen einfach kopieren und in Ihre Website einfügen. Bei der kostenlosen Variante ist das Mitkopieren der Verlinkung samt Quellverweis verpflichtend.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter „Wie verwende ich den Datenschutz Generator?

Nachdem Sie auf unserer Website über den Menüpunkt „Tools“ auf unseren Datenschutz Generator geklickt haben, finden Sie eine Tabelle mit unseren Varianten: Kostenlos, Business, Agency, Single oder Lifetime. Zu den Premium-Lizenzen zählen Business, Agency, Single und Lifetime. Klicken Sie auf den „Auswählen“-Button in Ihrer gewählten Variante. Sie gelangen in unseren Onlineshop, füllen die entsprechenden Textfelder aus und klicken abermals auf „Auswählen“.

Anmerkung: Unter Domain geben Sie die Domain jener Website ein, für die die Datenschutzerklärung erstellt werden soll. Anschließend wählen Sie das Land Ihres Firmensitzes und ob Sie nur eine Datenschutzerklärung oder eine Datenschutzerklärung samt Impressum erstellen wollen .

Anschließend wählen Sie Ihren bevorzugten Zahlungsanbieter und hinterlegen Ihre Rechnungsdaten. Die Rechnung wird Ihnen dann per Mail zugeschickt.

Sie kopieren aus unserem Datenschutz Generator die Datenschutzerklärung direkt als HTML-Text und fügen diesen anschließend in Ihre Website ein.

Die AdSimple Datenschutzerklärung wird nach den Rechtsgrundlagen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verfasst. Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden.

Wir haben ein Änderungsprotokoll für unseren Datenschutz Generator und unseren Impressum Generator eingerichtet. Hier finden Sie alle Neuigkeiten bzw. Updates! Beispielsweise erfahren Sie wann wieder eine neue Datenschutzerklärung online ist oder wann wir wieder ein neues hilfreiches Feature eingebaut haben. Hier geht es zu unserem Änderungsprotokoll. Zudem erhalten registrierte User auch Benachrichtigungen per E-Mail, wenn sich in den für den User relevanten Datenschutztexten etwas ändert.

Statt der Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde gibt es Neuregelungen der Pflichten bei Ihrer Datenverarbeitung. Es entsteht eine stärkere Verantwortung für Sie als Auftragnehmer und Dienstleister.

  • Datenschutz durch Technikgestaltung
  • Führen von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen Aufsichtbehörden als auch der betroffenen Person zu melden.
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
  • Verpflichtender Datenschutzbeauftragter
  • Informationspflichten und Betroffenenrechte
  • Hohe Strafen

In einer Datenschutzerklärung müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen variieren je nach Region und können beispielsweise Folgendes umfassen:

  • Offenlegung der Identität und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder Verantwortlichen.
  • Erklärung, welche personenbezogenen Daten erfasst werden, einschließlich der Art der Daten und des Zwecks der Erfassung.
  • Erklärung, wie personenbezogene Daten genutzt und verarbeitet werden.
  • Information über die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte.
  • Information darüber, wie lange personenbezogene Daten aufbewahrt werden.
  • Informationen über die Rechte von Nutzern bezüglich ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung und Löschung.
  • Informationen darüber, wie Nutzer ihre Zustimmung zur Erfassung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widerrufen können.
  • Erklärung, ob Cookies oder ähnliche Technologien auf der Website verwendet werden.
  • Informationen über den Datentransfer in Länder außerhalb der EU und die verwendeten Schutzmaßnahmen.

Es ist wichtig, dass die Datenschutzerklärung klar und leicht verständlich ist, damit Nutzer verstehen können, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden.

Ja, grundsätzlich kann eine Datenschutzerklärung auf eine andere Sprache übersetzt werden, wenn die Website auch in anderen Sprachen verfügbar ist oder sich an Personen richtet, die eine andere Sprache sprechen. In unsere kostenlosen Variante ist allerdings das Übersetzen unserer Datenschutzerklärung in eine andere Sprache nicht gestattet!

Immer sollte sichergestellt werden, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht, die für die jeweilige Sprachversion gelten. Es ist auch wichtig, dass die Nutzer klar und deutlich darüber informiert werden, welche Sprachversion der Datenschutzerklärung für sie gilt und wie sie gegebenenfalls zwischen den verschiedenen Sprachversionen wechseln können.

In der EU und in vielen anderen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Websites, die personenbezogene Daten sammeln, eine Datenschutzerklärung bereitstellen. Als Kleinunternehmer oder Einzelhändler müssen Sie in den meisten Fällen eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website haben, insbesondere wenn Sie personenbezogene Daten von Kunden sammeln, z. B. durch Kontaktformulare, Bestellungen oder Newsletter-Anmeldungen. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt bestimmte Anforderungen für Datenschutzerklärungen fest, und es ist wichtig, dass Sie diese Anforderungen erfüllen, um mögliche Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Es ist ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, der sich mit Datenschutzgesetzen auskennt, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzerklärung den geltenden Anforderungen entspricht und Sie Ihre Website rechtskonform betreiben.

Die Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der geltenden Datenschutzgesetze, der Art der gesammelten Daten und dem Zweck, für den sie verarbeitet werden. Grundsätzlich sollten personenbezogene Daten nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält das Prinzip der Speicherbegrenzung, das besagt, dass personenbezogene Daten “in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist” (Artikel 5, Absatz 1, Buchstabe e).

Die Rechte der Nutzer bezüglich ihrer personenbezogenen Daten variieren je nach den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen. In der Europäischen Union gewährt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den betroffenen Personen (d. h. den Nutzern) eine Reihe von Rechten in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Hier sind die wichtigsten Rechte, die die DSGVO vorsieht:

  • Recht auf Auskunft (Artikel 15): Nutzer haben das Recht, von der verantwortlichen Stelle eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und, wenn ja, Zugang zu diesen Daten und Informationen über die Verarbeitung zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16): Nutzer haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die sie betreffen, zu verlangen. Sie haben auch das Recht, unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Artikel 17): Nutzer haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen zu verlangen, z. B. wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18): Nutzer haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Bedingungen zu verlangen, z. B. wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder der Verarbeitung widersprechen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20): Nutzer haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, ohne von dem ursprünglichen Verantwortlichen daran gehindert zu werden.
  • Recht auf Widerspruch (Artikel 21): Nutzer haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von berechtigten Interessen oder im öffentlichen Interesse erfolgt, Widerspruch einzulegen.
  • Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling (Artikel 22): Nutzer haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung (Artikel 7, Absatz 3): Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung des Nutzers beruht, hat der Nutzer das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Das Widerrufen einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sollte in der Regel einfach und unkompliziert sein. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten auf der Grundlage der Einwilligung des Nutzers verarbeiten, sind verpflichtet, den Nutzern eine einfache Möglichkeit zur Widerrufung der Einwilligung anzubieten. Im Folgenden sind einige Schritte aufgeführt, die Sie unternehmen können, um Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen:

  • Informieren Sie sich: Lesen Sie die Datenschutzerklärung der Organisation, um zu verstehen, wie Ihre Daten verarbeitet werden und welche Verfahren zum Widerruf Ihrer Einwilligung zur Verfügung stehen.
  • Kontakt aufnehmen: Kontaktieren Sie die Organisation, die Ihre Daten verarbeitet, und teilen Sie ihnen mit, dass Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen möchten. Dies kann per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Formular erfolgen, je nachdem, welche Optionen die Organisation anbietet.
  • Nutzen Sie vorhandene Tools: Viele Websites bieten Benutzern die Möglichkeit, ihre Datenschutzeinstellungen direkt auf der Website oder in ihrem Benutzerkonto anzupassen. Suchen Sie nach solchen Einstellungen und passen Sie sie entsprechend an, um Ihre Einwilligung zu widerrufen.
  • Abmelden von E-Mail-Newslettern: Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit E-Mail-Marketing widerrufen möchten, suchen Sie nach einem “Abmelden”-Link in den E-Mails, die Sie erhalten. Durch Klicken auf diesen Link können Sie normalerweise Ihre Einwilligung widerrufen und den Erhalt weiterer Marketing-E-Mails stoppen.
  • Cookie-Einstellungen ändern: Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies widerrufen möchten, können Sie die Einstellungen Ihres Browsers anpassen, um Cookies zu blockieren oder zu löschen. Beachten Sie jedoch, dass dies die Funktionalität einiger Websites beeinträchtigen kann.

Nachdem Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, sollte die Organisation die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, es gibt eine andere gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung.

Die Sicherheit von personenbezogenen Daten, die auf einer Website gespeichert sind, hängt von den Sicherheitsmaßnahmen ab, die von der Organisation, die die Website betreibt, und von den von ihr eingesetzten Technologien und Dienstleistern implementiert werden. Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten Unternehmen und Organisationen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Manipulation oder Zerstörung zu schützen.

Ein Datenverarbeitungsvertrag (auch als Datenverarbeitungsvereinbarung oder Data Processing Agreement, DPA, bezeichnet) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (dem Unternehmen oder der Organisation, die personenbezogene Daten erhebt und kontrolliert) und einem Auftragsverarbeiter (dem Unternehmen oder der Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet). Der Vertrag legt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den Datenschutzgesetzen und -bestimmungen steht.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss ein Datenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, wenn ein für die Datenverarbeitung Verantwortlicher einen Auftragsverarbeiter damit beauftragt, personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zu verarbeiten.

Datenverarbeitung und Datenweitergabe sind zwei verschiedene Aspekte im Umgang mit personenbezogenen Daten, und es ist wichtig, sie im Zusammenhang mit Datenschutz und -gesetzen zu unterscheiden.

Datenverarbeitung bezieht sich auf alle Vorgänge oder Aktivitäten, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden. Dies kann das Erheben, Aufzeichnen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Anpassen, Ändern, Abrufen, Konsultieren, Verwenden, Offenlegen, Weitergeben, Löschen oder Vernichten von Daten einschließen. Die Datenverarbeitung kann sowohl automatisiert (z. B. durch Computerprogramme) als auch manuell (z. B. durch Mitarbeiter) erfolgen.

Datenweitergabe ist ein spezifischer Teil der Datenverarbeitung und bezieht sich auf das Übermitteln oder Teilen von personenbezogenen Daten an Dritte. Diese Dritten können interne oder externe Parteien sein, wie zum Beispiel Tochtergesellschaften, Geschäftspartner, Dienstleister oder staatliche Stellen. Die Weitergabe von Daten kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich der Übertragung von Daten über das Internet, das Teilen von Datenbanken oder das physische Übergeben von Datenträgern.

Um sicherzustellen, dass Drittanbieter, die personenbezogene Daten verarbeiten, den Datenschutzvorschriften entsprechen, sollten Unternehmen und Organisationen die folgenden Schritte unternehmen:

  • Sorgfältige Auswahl: Wählen Sie Drittanbieter sorgfältig aus und stellen Sie sicher, dass sie über einen guten Ruf und nachgewiesene Erfahrung im Umgang mit personenbezogenen Daten verfügen. Prüfen Sie, ob sie die geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen, wie die DSGVO, einhalten.
  • Datenverarbeitungsvertrag: Schließen Sie einen Datenverarbeitungsvertrag (DPA) mit dem Drittanbieter ab, der die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt, die Rollen und Verantwortlichkeiten der Parteien klärt und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet.
  • Sicherheitsstandards: Stellen Sie sicher, dass der Drittanbieter angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
  • Zugriffskontrollen und Datenweitergabe: Überprüfen Sie, wie der Drittanbieter den Zugriff auf personenbezogene Daten kontrolliert und ob er Daten an weitere Drittanbieter weitergibt. Stellen Sie sicher, dass angemessene Kontrollen und Verfahren für die Datenweitergabe vorhanden sind.
  • Transparenz und Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass der Drittanbieter transparent über seine Datenverarbeitungspraktiken ist und bereit ist, Informationen und Unterstützung bei Datenschutzfragen bereitzustellen.
  • Überwachung und Audit: Führen Sie regelmäßige Überwachungen und Audits der Datenverarbeitungspraktiken des Drittanbieters durch, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
  • Schulung: Stellen Sie sicher, dass der Drittanbieter seine Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und -praktiken schult und ihnen die Bedeutung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -richtlinien vermittelt.
  • Datenübertragung außerhalb des EWR: Wenn der Drittanbieter personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) überträgt, stellen Sie sicher, dass geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen, -bestimmungen und -richtlinien übernimmt. Der DSB fungiert als zentraler Ansprechpartner für Datenschutzfragen, berät die Organisation über Datenschutzanforderungen und -praktiken und arbeitet mit den zuständigen Datenschutzbehörden zusammen.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann in bestimmten Situationen erforderlich sein, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Laut DSGVO müssen Unternehmen und Organisationen einen DSB ernennen, wenn:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten von einer Behörde oder einem öffentlichen Körper durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, die in ihrer justiziellen Funktion handeln.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der Organisation besteht in Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erfordern.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der Organisation besteht in der Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.

Die genauen Anforderungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten können je nach Region und anwendbarem Datenschutzgesetz variieren. Unternehmen und Organisationen sollten die für sie geltenden Gesetze und Vorschriften überprüfen, um festzustellen, ob die Ernennung eines DSB erforderlich ist, und gegebenenfalls sicherstellen, dass ein qualifizierter DSB benannt wird, der die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet.

Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz können erheblich sein und variieren je nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen und der Schwere des Verstoßes. Einige mögliche rechtliche Konsequenzen bei Datenschutzverstößen sind:

  • Geldbußen und Strafen: Bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze können Unternehmen und Organisationen mit erheblichen Geldbußen und Strafen konfrontiert werden. In der Europäischen Union kann die DSGVO Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Schadensersatzansprüche: Betroffene Personen, deren Datenschutzrechte verletzt wurden, können Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen oder die Organisation geltend machen, die für den Verstoß verantwortlich ist. Diese Ansprüche können zu erheblichen finanziellen Verbindlichkeiten führen.
  • Reputationsverlust: Datenschutzverstöße können den Ruf eines Unternehmens oder einer Organisation erheblich schädigen, was zu einem Verlust von Kunden, Geschäftspartnern oder Investoren führen kann. Die Wiederherstellung des Vertrauens nach einem Datenschutzverstoß kann langwierig und kostspielig sein.
  • Betriebliche Auswirkungen: Datenschutzverstöße können dazu führen, dass Unternehmen und Organisationen ihre Geschäftspraktiken ändern oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen implementieren müssen, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Dies kann erhebliche Ressourcen in Anspruch nehmen und die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.
  • Strafverfolgung: In einigen Fällen können Verstöße gegen Datenschutzgesetze zu strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungen führen, insbesondere wenn die Verstöße vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden.

Um rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz zu vermeiden, sollten Unternehmen und Organisationen die für sie geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen genau kennen und einhalten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren und eine Datenschutzkultur fördern, die die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen respektiert.

Der Zweck der Datensammlung variiert je nach Kontext und den Zielen einer Organisation oder eines Unternehmens. Im Allgemeinen dient die Sammlung von Daten dazu, Informationen zu erhalten, die für die Durchführung bestimmter Geschäftsaktivitäten, Entscheidungsfindungen, Forschung oder Analyse erforderlich sind. Hier sind einige häufige Zwecke der Datensammlung:

  • Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen: Unternehmen sammeln Daten, um ihre Produkte und Dienstleistungen besser zu verstehen, zu optimieren und den Bedürfnissen der Kunden anzupassen.
  • Personalisierung und Kundenerfahrung: Daten können verwendet werden, um personalisierte Inhalte, Empfehlungen oder Angebote für Kunden bereitzustellen und ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen oder einer Website zu verbessern.
  • Marketing und Werbung: Unternehmen sammeln Daten, um zielgerichtete Marketingkampagnen durchzuführen, Kundenbedürfnisse zu identifizieren und Trends zu erkennen, die für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen relevant sind.
  • Analyse und Forschung: Daten können für statistische Analysen, Forschung oder zur Identifizierung von Mustern und Zusammenhängen verwendet werden, die für eine Organisation oder ein Unternehmen von Interesse sind.
  • Geschäftsentscheidungen und Strategie: Daten können verwendet werden, um fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen, strategische Ziele zu entwickeln und die Leistung eines Unternehmens oder einer Organisation zu überwachen.
  • Betrieb und Verwaltung: Unternehmen sammeln Daten zur Verwaltung von Kundenkonten, zur Abwicklung von Transaktionen, zur Kommunikation mit Kunden und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
  • Sicherheit und Betrugserkennung: Daten können dazu verwendet werden, die Sicherheit einer Website oder eines Systems zu überwachen, Bedrohungen zu erkennen und Betrugsversuche zu verhindern.

Wichtig ist, dass bei der Sammlung von personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen beachtet werden. Unternehmen und Organisationen sollten sicherstellen, dass sie einen rechtmäßigen Zweck für die Datenerhebung haben, die Datenminimierung befolgen, die Einwilligung der betroffenen Personen einholen, wenn erforderlich, und die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten respektieren.

Website-Betreiber müssen den Datenschutz in Bezug auf Cookies und Tracking-Tools sorgfältig berücksichtigen, da diese Technologien personenbezogene Daten von Besuchern sammeln und verarbeiten können. Datenschutzgesetze wie die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie der EU haben spezifische Anforderungen für den Umgang mit Cookies und Tracking-Tools.

Nutzer haben das Recht, ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen, sollten Unternehmen und Organisationen den Nutzern klare und leicht zugängliche Möglichkeiten bieten, ihre Zustimmung zu widerrufen. Hier sind einige Schritte, die Nutzer unternehmen können, um ihre Zustimmung zu widerrufen:

  • Kontakt zum Unternehmen: Nutzer können das Unternehmen oder die Organisation, die ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, direkt kontaktieren und ihren Wunsch äußern, ihre Zustimmung zu widerrufen. Kontaktdaten sollten in der Datenschutzerklärung oder in den Datenschutzinformationen des Unternehmens leicht auffindbar sein.
  • Online-Formulare oder Einstellungen: Unternehmen sollten den Nutzern Online-Formulare oder Einstellungsmöglichkeiten auf der Website oder in der App zur Verfügung stellen, um ihre Zustimmung zu widerrufen oder ihre Datenschutzeinstellungen zu ändern.
  • Abmeldelinks in E-Mails: Bei E-Mail-Marketingkampagnen sollten Unternehmen Abmeldelinks oder Opt-out-Möglichkeiten in den E-Mails selbst bereitstellen, damit Nutzer ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten für Marketingzwecke einfach widerrufen können.
  • Cookie-Management-Tools: Bei der Verwendung von Cookies und Tracking-Tools sollten Unternehmen den Nutzern Tools zur Verfügung stellen, um ihre Cookie-Einstellungen zu verwalten und ihre Zustimmung zu widerrufen. Diese Tools können über eine Cookie-Banner-Lösung oder über eine zentrale Seite mit Cookie-Einstellungen auf der Website bereitgestellt werden.
  • Datenschutzbeauftragter: Falls ein Unternehmen oder eine Organisation einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt hat, können Nutzer sich direkt an diese Person wenden, um ihre Zustimmung zu widerrufen oder weitere Informationen über ihre Datenschutzrechte zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Zustimmung nicht rückwirkend wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der Zustimmung vor dem Widerruf nicht berührt. Unternehmen und Organisationen sind jedoch verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzustellen, wenn die Zustimmung widerrufen wurde und es keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gibt.

Das Mindestalter für die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten variiert je nach Gesetzgebung und Region. In der Europäischen Union legt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Mindestalter für die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Informationsgesellschaftsdiensten auf 16 Jahre fest. Die DSGVO ermöglicht jedoch den Mitgliedstaaten, ein niedrigeres Mindestalter festzulegen, das nicht unter 13 Jahren liegen darf.

Die Behandlung von personenbezogenen Daten von Kindern erfordert besondere Aufmerksamkeit und Schutz, da Kinder als schutzbedürftige Personen gelten. Datenschutzgesetze und -bestimmungen enthalten häufig spezielle Anforderungen und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre von Kindern. Hier sind einige Grundsätze und Vorgehensweisen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern zu beachten sind:

  • Mindestalter für die Einwilligung: Stellen Sie sicher, dass das Mindestalter für die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wie in den jeweiligen Datenschutzgesetzen festgelegt, eingehalten wird (z. B. 16 Jahre in der EU-DSGVO, wobei Mitgliedstaaten ein niedrigeres Mindestalter von nicht unter 13 Jahren festlegen können).
  • Einwilligung der Eltern: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern, die das Mindestalter für die Einwilligung nicht erreicht haben, ist die verifizierte Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Stellen Sie geeignete Mechanismen zur Überprüfung der Zustimmung der Eltern bereit.
  • Transparenz: Stellen Sie klare und leicht verständliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern zur Verfügung, z. B. durch kindgerechte Datenschutzerklärungen oder Informationen, die speziell an Eltern oder Erziehungsberechtigte gerichtet sind.
  • Datenminimierung: Sammeln Sie nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen personenbezogenen Daten von Kindern und verarbeiten Sie sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Datenminimierung und Zweckbindung.
  • Sicherheit: Implementieren Sie angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten von Kindern vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
  • Rechte der betroffenen Personen: Gewährleisten Sie, dass die Rechte der betroffenen Personen, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowohl für Kinder als auch für ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, beachtet und ermöglicht werden.
  • Risikobewertung: Führen Sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch, um potenzielle Risiken für die Privatsphäre und den Schutz der Kinder zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

Die genauen Anforderungen und Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern können je nach Region und anwendbarem Datenschutzgesetz variieren. Unternehmen und Organisationen sollten sich der länderspezifischen Gesetze und Vorschriften bewusst sein und sicherstellen, dass sie diese einhalten, um den Schutz der Privatsphäre von Kindern zu gewährleisten.

Eine Datenschutzerklärung beschreibt, wie Daten (speziell personenbezogene Daten) von Webseiten (allgemeiner von Organisationen) verarbeitet und verwendet werden. Es muss in der Erklärung aufgeklärt werden, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Zusätzlich wird oft beschrieben, welche Maßnahmen die Organisation ergreift, um die Privatsphäre Ihrer Kunden zu schützen.

Unsere Datenschutztexte werden vor der Veröffentlichung von einem Anwalt geprüft. Auch laufende Änderungen und Erweiterungen einzelner Datenschutztexte werden vor der Veröffentlichung von einem Anwalt geprüft.

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Webseiten. Die einzelnen Gesetze verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweilige Informationspflicht. Der Einfachheit halber sprechen wir aber allgemein vom „Impressum“.

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Veröffentlichungen, die Angaben über den Verantwortlichen (Firma, Websitebetreiber usw.) enthält. In Österreich ist die Impressumpflicht für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Die Impressumspflichten sind innerhalb der EU sehr ähnlich.

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle elektronischen Medien, die mindestens viermal im Jahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.

Umgangssprachlich wird die Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet. Bei der Offenlegungspflicht unterscheidet man zwischen „großen“ und „kleinen“ Webseiten. Eine „kleine Website“ beinhaltet nur Darstellungen des persönlichen Lebensbereichs oder eine Präsentation des Medieninhabers, die keine öffentliche Meinungsbildung beeinflusst. Das bedeute, auch Firmenseiten fallen in diese Kategorie.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine umfassende Datenschutzgesetzgebung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern zu stärken und die Regeln für Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, zu harmonisieren. Die DSGVO gilt für Unternehmen und Organisationen innerhalb der EU sowie für solche außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder ihnen Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Wir erstellen unsere Datenschutzerklärungen nach bestem Wissen und auf aktuellen Gegebenheiten beruhend. Jedoch kann keine Haftung für sie in der Praxis übernommen werden, da wir die Websites, auf denen unsere Datenschutztexte zum Einsatz kommen, nicht kennen und hierfür eine nähere Prüfung notwendig wäre.

Datenschutzerklärungen müssen auf Ihrer Website immer klar ersichtlich sein. Der Link muss von jeder Seite anklickbar sein. Zudem muss der Link eindeutig beschriftet sein, damit der Websitebesucher die Datenschutzerklärung jederzeit finden kann.

Ja, Sie können gerne das Design wie etwa Schriftart, Schriftgröße oder Farben der Links so anpassen, dass es zu Ihrer Website passt.

Das Business Paket für Datenschutztexte (Premium-Lizenz) für eine Domain kostet bei jährlicher Zahlung 178.80€ Netto, d.h. 14,90€ pro Monat. Mehr dazu auf https://www.adsimple.at/datenschutztext-premium-lizenzen/.

Das Agency Paket für Datenschutztexte (Premium-Lizenz) für 10 Domains kostet bei jährlicher Zahlung 358.80€ Netto, d.h. 29,90€ pro Monat. Mehr dazu auf https://www.adsimple.at/datenschutztext-premium-lizenzen/.

Die Single Lizenz für Datenschutztexte (Premium-Lizenz) für eine Domain kostet einmalig 299€ Netto.

Die Lifetime Lizenz für Datenschutztexte (Premium-Lizenz) für eine Domain kostet einmalig 499€ Netto.

  1. Als Eigentümer einer Premium-Lizenz haben Sie nicht das Recht unsere Datenschutztexte an Dritte weiterzugeben, außer es wird für die Website des Dritten auch eine Premium-Lizenz erworben. Das Nutzungsrecht gilt somit ausschließlich für die Domain, die beim Kauf der Premium-Lizenz angegeben wird.
    Hinweis für Agenturen: Wenn Sie als Agentur für Ihre Kunden unsere Premium-Lizenzen einsetzen möchten, dann ist das natürlich möglich indem Sie für jeden Kunden eine eigene Premium-Lizenz erwerben. Bitte beachten Sie hierfür auch unsere Agenturrabatte.
  2. Die Premium-Lizenz kann grundsätzlich nicht auf eine andere Domain übertragen werden. Ausnahmen müssten im Einzelfall geprüft werden.
  3. Wir bieten unsere Datenschutztexte in Deutsch und Englisch an. Eine eigene Übersetzung anzufertigen ist nur nach vorherige Absprache mit AdSimple gestattet.
  1. Sie haben das Recht unsere Datenschutztexte auf der Domain, die Sie beim Kauf der Premium-Lizenz angeben, ohne unseren Quellverweis und Verlinkung zu verwenden. Sie dürfen den Quellverweis als Qualitätsmerkmal natürlich auch gerne im Text belassen, wenn Sie das möchten.
  2. Sie haben das Recht unsere Datenschutztexte nachträglich zu bearbeiten. Das heißt Sie dürfen auch einzelne Passagen entfernen oder neue hinzufügen. Sie können Ihre Datenschutzerklärung somit Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
  3. Sie haben das Recht unsere Datenschutztexte auch auf Subdomains zunutzen. Wenn Sie also zum Beispiel eine Premium-Lizenz für die Domain www.adsimple.at erwerben, gilt das Nutzungsrecht auch für datenschutz.adsimple.at.
  4. Sie erhalten für die Domain, die Sie beim Kauf angeben, lebenslange Nutzungsrechte für unsere Datenschutztexte. Bei der Single-Lizenz endet nach einem Monat zwar das Recht auf Updates, aber die Datenschutztexte, die Sie zu diesem Zeitpunkt in Verwendung haben, können Sie ein Domainleben lang in dieser Form nutzen. Bei der Lifetime-Lizenz erhalten Sie neben dem lebenslangen Nutzungsrecht auch lebenslange Updates.

Mit unserem AdSimple Impressum Generator erstellen Sie in kürzester Zeit ein passendes Impressum für Ihre Website. Dazu ist der Impressum Generator für viele Websites bzw. Unternehmensform geeignet. Sie können bei Bedarf auch Ihre Datenschutzerklärung samt Impressum* mit nur wenigen Klicks erstellen. Das erspart Ihnen viel Zeit und Arbeit.
* Sie können die Texte kostenlos nutzen, wenn der in der Datenschutzerklärung inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple nicht entfernt ist. Das kostenlose Nutzungsrecht wird daher unter der Bedingung gestattet, dass der in der Datenschutzerklärung inkludierte Quellverweis samt Verlinkung auf AdSimple nicht entfernt ist. Falls Sie unsere Texte ohne Quellverweis nutzen möchten, sehen Sie sich bitte unsere Leistungen und Preise rund um Datenschutz, DSGVO & ePrivacy Beratung an.

Wir haben ein Änderungsprotokoll für unseren Datenschutz Generator und unseren Impressum Generator eingerichtet. Hier finden Sie alle Neuigkeiten bzw. Updates! Beispielsweise erfahren Sie wann wieder eine neue Datenschutzerklärung online ist oder wann wir wieder ein neues hilfreiches Feature eingebaut haben. Hier geht es zu unserem 👉 Änderungsprotokoll.

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