Seit 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Und spätestens seit diesem Tag müssen Sie Ihre Websitebesucher über eine Datenschutzerklärung darüber informieren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Da in der Regel bei jedem Websitebesuch personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss auch grundsätzlich jede Website eine Datenschutzerklärung anbieten.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Frage, worauf Sie im Umgang mit Ihrer Datenschutzerklärung besonders achten sollten, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Es ist nicht nur verpflichtend, dass Ihre Website eine Datenschutzerklärung hat, sondern es gibt auch gesetzliche Vorschriften, wie diese auf Ihrer Website eingebunden sein muss.
In Art. 12 Abs. 1 DSGVO heißt es dazu:
“Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln;”
Wie Sie sehen gibt die DSGVO leider keine konkreten Tipps, wie Sie Ihre Datenschutzerklärung einbinden sollten. Hier ist beispielsweise nur von einer „leicht zugänglicher Form“ die Rede. Es ist also im Umgang mit Ihrer Datenschutzerklärung Vorsicht geboten. Jedoch, wenn Sie folgende Dos and Don´ts beachten, sind Sie schon auf der sicheren Seite:
Sie müssen Transparenz zeigen und Ihre Websitebetreiber bestmöglich über die Datenverarbeitung informieren. Das heißt eben auch, dass Ihre Datenschutzerklärung transparent (und nicht versteckt!) auf Ihrer Website zugänglich sein muss. Wir empfehlen sowohl die Datenschutzerklärung als auch das Impressum auf zwei separaten Seiten im Footer zu verlinken. Dadurch ist der Link zur Datenschutzerklärung von jeder Unterseite aus leicht ersichtlich und die Datenschutzerklärung ist für alle Websitebesucher jederzeit einsehbar.
Fazit
Wenn Sie mit Ihrer Website personenbezogene Daten verarbeiten, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Denn nur mit Hilfe einer Datenschutzerklärung können die rechtlichen Informationspflichten eingehalten werden. Die Nichteinhaltung der Informationspflicht kann mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. Doch dazu muss es nun wirklich nicht kommen.
Über unseren Datenschutz Generator erstellen Sie eine umfangreiche Datenschutzerklärung, die genau für Ihre Website individuell angepasst wird und Ihre Websitebesucher mit einer klar verständlichen Sprache über die Datenverarbeitung informiert.
Achten Sie auf unsere oben angeführten Dos and Don´ts und nutzen Sie unseren Datenschutz Generator mit anwaltlich geprüften Datenschutztexten. Dann haben Sie Ihre Informationspflichten gut erfüllt und können datenschutzrechtlich beruhigt in die Zukunft blicken.
