Das Mindestalter für die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten variiert je nach Gesetzgebung und Region. In der Europäischen Union legt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Mindestalter für die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Informationsgesellschaftsdiensten auf 16 Jahre fest. Die DSGVO ermöglicht jedoch den Mitgliedstaaten, ein niedrigeres Mindestalter festzulegen, das nicht unter 13 Jahren liegen darf.