Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen, -bestimmungen und -richtlinien übernimmt. Der DSB fungiert als zentraler Ansprechpartner für Datenschutzfragen, berät die Organisation über Datenschutzanforderungen und -praktiken und arbeitet mit den zuständigen Datenschutzbehörden zusammen.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann in bestimmten Situationen erforderlich sein, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Laut DSGVO müssen Unternehmen und Organisationen einen DSB ernennen, wenn:

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten von einer Behörde oder einem öffentlichen Körper durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, die in ihrer justiziellen Funktion handeln.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der Organisation besteht in Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erfordern.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der Organisation besteht in der Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.

Die genauen Anforderungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten können je nach Region und anwendbarem Datenschutzgesetz variieren. Unternehmen und Organisationen sollten die für sie geltenden Gesetze und Vorschriften überprüfen, um festzustellen, ob die Ernennung eines DSB erforderlich ist, und gegebenenfalls sicherstellen, dass ein qualifizierter DSB benannt wird, der die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet.