Statt der Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde gibt es Neuregelungen der Pflichten bei Ihrer Datenverarbeitung. Es entsteht eine stärkere Verantwortung für Sie als Auftragnehmer und Dienstleister.

  • Datenschutz durch Technikgestaltung
  • Führen von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen Aufsichtbehörden als auch der betroffenen Person zu melden.
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
  • Verpflichtender Datenschutzbeauftragter
  • Informationspflichten und Betroffenenrechte
  • Hohe Strafen