Statt der Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde gibt es Neuregelungen der Pflichten bei Ihrer Datenverarbeitung. Es entsteht eine stärkere Verantwortung für Sie als Auftragnehmer und Dienstleister.
- Datenschutz durch Technikgestaltung
- Führen von Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind sowohl den nationalen Aufsichtbehörden als auch der betroffenen Person zu melden.
- Pflicht zur Datenschutz-Folgeabschätzung
- Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
- Verpflichtender Datenschutzbeauftragter
- Informationspflichten und Betroffenenrechte
- Hohe Strafen