Ihre Übersicht unserer Datenschutzerklärungen in der Kategorie Erklärung verwendeter Begriffe

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über unsere anwaltlich geprüften Datenschutztexte für Ihre Datenschutzerklärung. Alle Datenschutztexte werden von zertifizierten Datenschutzbeauftragten erstellt und zusätzlich anwaltlich geprüft. Mit unseren Datenschutztexten erklären Sie Ihren Websitebesuchern transparent und umfangreich welche Daten gespeichert werden, warum Sie gewisse Funktionen in Ihre Website eingebunden haben und wie Ihre User die Datenverarbeitung verwalten oder unterbinden können. Wir erweitern ständig unser Angebot in unserem Datenschutz-Generator und fügen immer neue relevante Datenschutztexte hinzu. Es lohnt sich also auch, Ihre Datenschutzerklärungen alle paar Monate zu aktualisieren.
Falls Sie sich von der Qualität der Datenschutztexte überzeugen möchten, führen die Links beim jeweiligen Datenschutztext zur Muster-Datenschutzerklärung.

Auftragsverarbeiter

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Auftragsverarbeiter" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Empfänger

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Empfänger" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Vertreter

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Vertreter" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Maßgeblicher und begründeter Einspruch

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Maßgeblicher und begründeter Einspruch" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Dienst der Informationsgesellschaft

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Dienst der Informationsgesellschaft" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Verarbeitung

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Verarbeitung" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Erklärung verwendeter Begriffe

Inhalt: Einleitende Worte zu den Begriffserklärungen.
Empfehlung: Wenn Sie spezifische Begriffe genauer erklären wollen, empfehlen wir die Verwendung dieser Passage.

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