Laut Medienberichten wurden in Österreich bisher etwa 10.000 Unterlassungsschreiben wegen eines angeblichen DSGVO-Verstoßes durch die Verwendung von Google Fonts an Unternehmen versendet. In Deutschland sorgt derzeit eine weitere Flut an Abmahnungen wegen Google Fonts für großes Unbehagen bei Websitebetreibern. Mittlerweile haben diese unzähligen Unterlassungsschreiben auch medial hohe Wellen geschlagen und einen rechtlichen Streit unter Datenschutzexperten entfacht. Während der entstandene Rechtsstreit sich wohl noch in die Länge zieht, haben wir unseren AdSimple Consent Manager so angepasst, dass alle externen Ressourcen, also auch Google Fonts, standardmäßig geblockt werden, solange der Websitebesucher keine Einwilligung zur Verwendung dieser Ressourcen erteilt. Auf diese Weise handeln Sie DSGVO-konform und brauchen sich über Unterlassungsschreiben dieser Art keine Sorgen machen.

In diesem Artikel geben wir ein kurzes Update über die Causa „Unterlassungsschreiben wegen Google Fonts“ und stellen Ihnen unseren upgedateten AdSimple Consent Manager vor.

Google Fonts sorgt für Abmahnwelle

Google Fonts sind Schriftarten, die Google für Websites kostenlos anbietet. Diese Schriftarten können dynamisch nachgeladen werden, wenn ein User eine Website besucht. Alternativ können die Schriftarten aber auch lokal auf dem eigenen Server gespeichert werden. Wenn Google Fonts dynamisch geladen werden, wird die IP-Adresse des Websitebesuchers an Google-Server übertragen und vermutlich dort gespeichert. Google selbst behauptet, die IP-Adressen zwar zu übertragen, aber nicht zu protokollieren. Das würde bedeuten, dass durch die Verwendung von Google Fonts keine IP-Adressen gespeichert werden. Auf jeden Fall forderte vor einigen Wochen ein niederösterreichischer Anwalt eine Zahlung von 190 €, weil – laut seiner Auffassung – Google Fonts rechtswidrig eingesetzt werden. Der Anwalt ist der Meinung, User – wie seine Mandantin – werden schon in ihrem Recht verletzt, wenn Sie eine Website öffnen, weil personenbezogene Daten (IP-Adresse) somit ohne Einwilligung verarbeitet werden. In Deutschland kursieren derzeit ähnliche Schreiben mit derselben Begründung. Die Zahlungsforderung schwankt in Deutschland zwischen 100 und 500 €.

Aus technischer Sicht hat der Anwalt diesbezüglich nicht unrecht. Wenn Google Fonts auf der Website dynamisch verwendet werden, wird die IP-Adresse des Websitebesuchers auch auf Google-Servern gespeichert bzw. zumindest dorthin übertragen. Diese Server stehen allerdings auch innerhalb der EU und die Daten werden nicht notwendigerweise in den USA gespeichert. Jedoch hat Google jederzeit die Möglichkeit, diese Daten auch in den USA zu verarbeiten. Der Anwalt droht mit einer Schadensersatzklage, wenn die betroffenen Personen nicht die 190 € bezahlen. Nach Aussagen des besagten niederösterreichischen Anwalts werden vorerst keine weiteren Schreiben ausgeschickt. In Deutschland hingegen ist noch kein Ende dieser Abmahnwelle in Sicht.

DSGVO-konform mit dem AdSimple Consent Manager

Die Aufregung aufgrund des Schreibens ist sowohl unter Datenschützern und Rechtsanwälten als auch unter den betroffenen Unternehmen verständlicherweise groß.

Doch vielleicht sollten Unternehmen diese Abmahnwelle auch als eine Art „Wake-up Call“ nutzen. Denn egal, welchen rechtlichen Ausgang diese Debatte nimmt: Datenschutz ist mitten in der Gesellschaft angekommen und sollte definitiv an Priorität gewinnen. Heute geht es um Google Fonts, morgen kann es schon um andere Tools oder Ressourcen gehen. Es ist also höchste Zeit die DSGVO in Ihrem Unternehmen ernst zu nehmen und Ihre Website an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen.

Aufgrund der vielen Anfragen in den letzten Wochen haben wir auch unseren AdSimple Consent Manager an die Situation angepasst. Ab sofort blockt der AdSimple Consent Manager alle externen Ressourcen (wie z.B. Google Fonts). Erst wenn der Websitebesucher eingewilligt hat, zum Beispiel Google Fonts zu verwenden, wird diese Schriftart nachgeladen. Wenn Sie also unseren Consent Manager nutzen und User Ihre Website betreten, werden ohne Einwilligung keine personenbezogenen Daten erfasst und an externe Unternehmen wie Google weitergeleitet.

Gemeinsam mit dem AdSimple Datenschutz Generator, der für Sie eine individuelle Datenschutzerklärung erstellt, handeln Sie somit DSGVO-konform und brauchen sich keine Sorgen über anwaltliche Abmahnschreiben zu machen.

Fazit

Im besagten Schreiben werden Unternehmen abgemahnt, weil – so der Vorwurf – sie durch die Verwendung von Google Fonts gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.  Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Sie ohne Einwilligung keine personenbezogenen Daten verarbeiten und es ist Ihre Pflicht als Websitebetreiber Ihre Kunden bzw. Websitebesucher bestmöglich über die Datenverarbeitung auf Ihrer Website zu informieren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann es sein, dass Sie hohe Geldstrafen zahlen müssen.

Mit dem AdSimple Consent Manager können Sie ab sofort diesem Problem vorbeugen und Ihre Seite entsprechend der Datenschutzgrundverordnung verwalten. Gemeinsam mit dem AdSimple Datenschutz Generator, der für Ihre Website eine individuell angepasste Datenschutzerklärung mit anwaltlich geprüften Texten erstellt, können Sie so Ihre Website datenschutztechnisch auf den neuesten Stand bringen.

Anmerkung: Weder dieser Artikel noch unsere Tools (Consent Manager und Datenschutz Generator) ersetzen eine Rechtsberatung. Falls Sie von dem Anwaltsschreiben betroffen sind, sollten Sie die Angelegenheit auf jeden Fall mit Ihrem Anwalt abklären. Unser Consent Manager und unser Datenschutz Generator helfen Ihnen dabei, Ihre Website DSGVO-konform zu gestalten.