Immer wieder gibt es neue Regelungen, die möglicherweise einen großen Einfluss auf Ihre Online-Aktivitäten haben. Der Digital Services Act (DSA) – eine Verordnung der Europäischen Union – ist zumindest in der Datenschutz-Branche in aller Munde. Doch was ist der Digital Services Act (DSA) genau? Ist es eine gute Maßnahme für mehr Sicherheit im Internet oder einfach nur ein weiterer Gesetzesentwurf, der in der Praxis wenig Auswirkung hat?

Auf jeden Fall bringt er seit Inkrafttreten Verpflichtungen mit sich, die nicht nur Giganten wie Facebook oder Google, sondern auch andere Anbieter von Onlineplattformen betreffen. Jedoch herrscht selbst unter Experten aktuell noch Unklarheit, wen die Vorschriften genau betreffen. Heute wollen wir uns etwas genauer mit dem DSA beschäftigen und die möglichen Verpflichtungen für Agenturen, Webdesigner und Onlineshopbetreiber untersuchen.

Was ist der Digital Services Act?

Der Digital Services Act, kurz DSA, ist eine wichtige Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, klare und einheitliche Regeln für digitale Dienste in Europa zu schaffen.

Der DSA ist seit dem 16. November 2022 in Kraft und gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig. Das bedeutet, dass seit diesem Datum auch kleinere Dienstanbieter die Vorschriften des DSA beachten müssen.

Welche Ziele verfolgt der Digital Services Act?

Ziel des DSA ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und die Verbreitung illegaler Inhalte wie Hassrede, gefälschte Produkte, terroristische und diskriminierende Inhalte zu reduzieren. Zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) soll der DSA zu den neuen rechtlichen Grundpfeilern für das Internet werden.

Der DSA legt gestaffelte Verhaltenspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten fest. Unter Vermittlungsdiensten versteht man online erbrachte Dienstleistungen, die den Austausch von Informationen über das Internet ermöglichen. Beispiele für solche Vermittlungsdienste sind Access-Provider, die den Zugang zum Internet bereitstellen, sowie Hosting-Provider, die Informationen im Auftrag eines Nutzers speichern. Eine spezielle Kategorie von Hostingdiensteanbietern sind Online-Plattformen, die Informationen, die von Nutzern bereitgestellt wurden (z. B. gepostete Inhalte im Internet), anderen zugänglich machen. Natürlich zählen auch Social-Media-Plattformen, die Inhalte von Kunden veröffentlichen, zu den Vermittlungsdiensten.

Was regelt der Digital Services Act?

Der DSA legt verschiedene Pflichten für Online-Dienste fest, wobei der Umfang der Pflichten von der Art und Größe des Dienstes abhängt. Manche Bestimmungen gelten für alle Anbieter, andere nur für bestimmte Anbieter. Es gibt vier Stufen, wobei mit jeder Stufe die Anforderungen steigen. Insbesondere die zweite Stufe, die sich mit Hosting-Diensteanbietern befasst, könnte für viele Online-Dienste von Bedeutung sein.

In Österreich wird zur Umsetzung des DSA das sogenannten „DSA-Begleitgesetz“ eingeführt. Dieses Begleitgesetz soll die Implementierung des DSA sicherstellen. Es wurde eine Institution namens KommAustria geschaffen, die die Einhaltung der DSA für Vermittlungsdienste mit Sitz in Österreich überwacht.

Für wen gilt der DSA?

Nicht nur Hosting-Diensteanbieter oder große Plattformen wie Facebook oder Google sind betroffen, sondern auch kleinere Dienste wie Onlineshops, Blogbetreiber, Webdesigner oder Social-Media-Dienste, die es Nutzern erlauben, Inhalte hochzuladen und auf der Plattform zu teilen.

Insgesamt ist der Anwendungsbereich des DSA sehr weit gefasst und betrifft eine breite Palette von Akteuren, die im Bereich der digitalen Dienste tätig sind.

Welche Pflichten sind zu erfüllen?

Wenn Sie als Online-Dienst Inhalte für Dritte speichern, sollten Sie sich sehr genau über Ihre Pflichten informieren. Es ist ratsam, eine zentrale Kontaktstelle für alle Vermittlungsdienste im Impressum oder in der Datenschutzerklärung anzuführen. Im AdSimple Datenschutz Generator für Österreich gibt es ein Feld, in das man die Kontaktdaten des Verantwortlichen eintragen kann. Weiter sollten auch interne Richtlinie für den Umgang mit Meldungen von rechtswidrigen Inhalten bereitgehalten werden. Grundsätzlich müssen Online-Plattformen, die Daten an Dritte weitergeben, es den Nutzern ermöglichen, Entscheidungen über gelöschte Inhalte, gesperrte Accounts/Konten und andere negative Folgen zu beanstanden. Entscheidungen müssen begründet werden und dürfen nicht willkürlich bzw. automatisch erfolgen. In den AGBs oder in den Nutzungsbedingungen sollte zumindest informiert werden, ob Inhalte menschlich oder automatisch überprüft werden, wie das Verfahren bei einer Beschwerde abläuft und über das Recht des Anbieters, die Nutzung des Dienstes zu beenden. Wenn mehr als 50% der User minderjährig sind (wie zum Beispiel auf diversen Social-Media-Kanälen), muss auch die AGB an das Alter angepasst werden und für die Jugendliche in einfacher Sprache verfasst werden. Auch irreführende Benutzeroberflächen sind verboten und Werbung muss stets gekennzeichnet werden.

Was passiert bei Verstößen gegen den DSA?

Bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen den DSA können erhebliche Bußgelder verhängt werden, die bis zu 6 % des Jahresumsatzes betragen können. Es ist also wichtig, die Vorschriften des DSA einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Die DSA bringt bedeutende Veränderungen für die Regulierung und Überwachung digitaler Dienste in Europa mit sich. Mit dem Ziel, ein sichereres und transparenteres Online-Umfeld zu schaffen, zielt der DSA darauf ab, die Verbreitung illegaler Inhalte zu reduzieren und die Rechte der User zu stärken. Von großen Online-Plattformen bis hin zu kleinen Diensteanbietern müssen alle Akteure im digitalen Raum die neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen.

Um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden, sollten Websitebetreiber und Online-Diensteanbieter, die Daten speichern, veröffentlichen oder weitergeben, frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst die Anpassung von AGBs, die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle, transparente Erläuterungen zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, die jährliche Veröffentlichung von Transparenzberichten und die Einrichtung von Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte.

Der DSA markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer effektiven Regulierung digitaler Dienste und der Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Online-Inhalten. Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass dieser Artikel keinesfalls eine Rechtsberatung ersetzt. Welche Pflichten genau umzusetzen sind, hängt vom jeweiligen Vermittlungsdienst ab und sollte rechtlich abgeklärt werden.