Eine Firma aus Vorarlberg hat unsere anwaltlich geprüften Datenschutztexte seit einiger Zeit ohne Lizenz verwendet und trotzdem den Quellverweis samt Verlinkung entfernt. Das ist ganz klar ein Vorgehen gegen unsere Nutzungsbedingungen. Denn unsere Kunden können unsere Datenschutztexte entweder käuflich erwerben oder unsere kostenlose Variante mit Quellverweis samt Verlinkung nutzen. Nachdem unser Rechtsanwalt die Firma abgemahnt hatte, brachte die Firma eine negative Feststellungsklage gegen AdSimple ein, weil sie war der irrigen Meinung, dass unsere Ansprüche ungerechtfertigt sind.

Es kam daher, wie auf ots.at bereits berichtet, zu einer Gerichtsverhandlung in Korneuburg, um zu klären, wer nun Recht hat.

Bereits in der ersten Tagsatzung hat das Vorarlberger Unternehmen, aufgrund der klaren rechtlichen Lage sowie der drohenden Widerklage durch uns, einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt, bei dem wir alle Ansprüche durchsetzen konnten:

  1. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die Verfahrenskosten in Höhe von EUR 4.500€ binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Vergleichs zu ersetzen.
  2. Die klagende Partei ist schuldig, es zu unterlassen, die über die Websites der beklagten Partei generierten Texte (Impressum, Datenschutzerklärung) oder Teile davon ohne Quellverweis samt Verlinkung auf die beklagte Partei in seiner ursprünglichen Form zu verwenden, im Internet der Öffentlichkeit verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise zu verwerten.
  3. Die klagende Partei ist weiters schuldig, der beklagten Partei 500€ binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit des Vergleichs als angemessenes Entgelt zu zahlen.

Im Endeffekt muss die Firma den Betrag von 5000€ und somit ein Vielfaches der geforderten Summe der ursprünglichen Abmahnung bezahlen.

Firmen, die unsere Datenschutztexte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen auf einer Website veröffentlichen, handeln gegen die Nutzungsbedingungen und verletzen so unter anderem das Urheberrecht. Hohe Kosten können die Folge sein. Manche Anwälte zweifeln grundsätzlich das Urheberrecht von Datenschutztexten an. Aus diesem Grund legt AdSimple die gerichtlichen Vergleiche und Urteile auf der Website offen – hier z.B. für Deutschland – um anonymisiert zu zeigen, dass bei Übernahme von Datenschutztexten durchaus eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.

Bei AdSimple können Websitebetreiber, Datenschutzexperten, Anwälte und Agenturen anwaltlich geprüfte Datenschutztexte für ihre Datenschutzerklärung kaufen, generieren und verwalten. Für Wiederverkäufer gibt es selbstverständlich Agenturrabatte!