Provokativ könnte man sagen: AdSimple Datenschutztexte erkennt man schon aus weiter Ferne. Ein schneller Blick auf irgendeine Datenschutzerklärung im Web reicht, um zu erkennen, ob es sich um einen AdSimple Datenschutztext handelt oder nicht. Die eindeutige Gliederung und die AdSimple-typischen Formulierungen lassen keinen Zweifel zu. Zumindest sehen das wir, die meisten unserer Kunden und nun auch das Landesgericht München I so.  Nichtsdestotrotz gibt es vereinzelt Unternehmen bzw. deren Anwälte, die den urheberrechtlichen Schutz unserer Texte grundsätzlich in Frage stellen.

So auch ein deutsches Unternehmen, das behauptete, die AdSimple Datenschutztexte seien nicht urheberrechtlich geschützt und die Zahlungsforderung nach Nichteinhaltung der Lizenzbestimmungen sei nichtig. Das deutsche Unternehmen hat also unsere Datenschutzerklärung auf seiner Website ohne Quellverweis und Verlinkung und ohne Lizenzkauf veröffentlicht. Unser Angebot zu einem außergerichtlichen Vergleich wurde abgelehnt und unsere Rechtsansprüche wurden zurückgewiesen. Daraufhin verklagte die AdSimple GmbH das Unternehmen, um sich gegen Vorwürfe dieser Art rechtlich zu wehren. Es kam, wie bei ots.at berichtet, zu einer Gerichtsverhandlung.

Gerichtsurteil

Während des Prozesses hat zwar die Beklagtenseite doch noch eine Unterlassungserklärung abgegeben, einen Vergleich vor Gericht allerdings abgelehnt. Immer noch wurde behauptet, die AdSimple GmbH habe keinen Zahlungsanspruch. Diese Behauptung erwies sich als falsch. Denn am 7.9.2022 verkündete das Landesgericht München I das Endurteil im Rechtsstreit zwischen der AdSimple GmbH und dem deutschen Unternehmen.

Darin wird verlautbart, dass die AdSimple GmbH Anspruch auf Schadensersatz hat und zudem die beklagte Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreites übernehmen muss.

Die AdSimple Datenschutztexte sind also urheberrechtlich geschützt und auch die Aktivlegitimation wurde vonseiten des Münchner Landesgerichts bejaht. Dies bedeutet, dass AdSimple das Recht hat, Ansprüche wegen rechtswidriger Nutzung der Texte im eigenen Namen geltend zu machen.

Urteilsbegründung

Laut Gerichtsurteil handelt es sich bei der vom Beklagten genutzten AdSimple Datenschutzerklärung um ein sogenanntes schutzfähiges Werk. Es wird begründet, dass die AdSimple Datenschutzerklärung eine individuelle Eigenart in Untergliederung, Überschriften und sprachlichem Ausdruck aufweist, um Nutzer einen großen Orientierungs- und Wiedererkennungswert zu bieten.

Aus dem Urteil geht zudem noch hervor, dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Datenschutztexte ohne Verlinkung samt Quellverweis online zu stellen. Denn die unentgeltlich angebotenen Nutzungsrechte bezogen sich eindeutig nur auf die Nutzung der Texte unter Einbindung von Quellverweis und Link.

Unsere beiden Geschäftsführer Andreas Ostheimer und Gernot Papouschek freuen sich über das Urteil, haben aber auch keinen anderen Ausgang erwartet. „All unsere Nutzer, die unsere Datenschutztexte lesen, wissen um den individuellen Aufbau und Ausdruck unserer Datenschutzerklärung. Darum wundert es uns immer wieder, dass vereinzelt Nutzer tatsächlich das Urheberrecht dieser Texte anzweifeln“, so Gernot Papouschek nach dem Gerichtsurteil aus München.

Fazit

AdSimple hat also die Klage nach einer unberechtigten Nutzung der Datenschutztexte (ohne Quellverweis, Verlinkung und ohne Lizenzkauf) gewonnen. Durch die Verfahrenskosten, die sich aus den eigenen Anwaltskosten, unseren Anwaltskosten und den Gerichtskosten ergeben, und den zu zahlenden Schadensersatz muss nun das deutsche Unternehmen mehrere tausend Euros bezahlen. Vor ein paar Monaten wurde in einem anderen Fall auch eine negative Feststellungsklage erfolgreich abgewehrt, die der klagenden Partei auch etliche tausend Euros gekostet hat. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Die Ansprüche der AdSimple GmbH stellen sich vor Gericht als gerechtfertigt heraus und werden auch in Zukunft rechtlich eingefordert.

Da es immer wieder vorkommt, dass manche Anwälte das Urheberrecht unserer AdSimple Datenschutzerklärung anzweifeln, legen wir die gerichtlichen Vergleiche und Urteile auf unserer Website – wie hier z.B. für Deutschland – anonymisiert offen.

Über den AdSimple Datenschutz Generator können Unternehmen, Anwälte, Websitebetreiber, Datenschutzexperten und Agenturen anwaltlich geprüfte Datenschutztexte für die Datenschutzerklärung kaufen, generieren und verwalten. Natürlich gibt es für Wiederverkäufer auch lukrative Agenturrabatte!