Ein Cookie-Hinweis darf seit spätestens Oktober 2019 keine vorausgewählten Kontrollkästchen haben. Ausnahmen sind hier nur noch die unbedingt notwendigen Cookies. Websitebesucher müssen Cookies aktiv erlauben, bevor sie gesetzt werden. Eine implizierte Einwilligung in Form vorausgewählter Kästchen ist nicht mehr erlaubt. Die Anforderungen an den Umgang mit der DSGVO und Cookies und damit auch mit dem Cookie-Hinweis haben sich also drastisch verändert.

Viele Websitebesitzer wissen nicht, in welchem Ausmaß die eigene Domain von fremden Unternehmen zur Datensammlung genutzt wird. Denn es gibt nicht nur viele Drittanbieter, wie Google-Analytics, die Cookies zur Datensammlung verwenden. Oft werden auch über Drittanbieter-Cookies weitere Cookies (Viert- und Fünftanbieter-Cookies) in die Domain eingeschleust. Websitebetreiber müssen aber genau wissen, was auf der eigenen Seite vorgeht, denn schließlich haben Sie die Pflicht, User über die Datenverarbeitung und die Datenspeicherung durch Cookies zu informieren.

Wichtiger Hinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass weder unsere Produkte Impressum Generator, Datenschutz Generator, Consent Manager noch unsere Beiträge zum Thema Datenschutz eine professionelle Rechtsberatung ersetzen!

Was müssen Sie bei Cookie-Hinweis-Scripts beachten?

Sie müssen genau wissen, welche Daten Ihre Website sammelt und an wen diese Daten weitergegeben werden. Nur so können Sie auch Ihre Websitebesucher exakt über die Datenverarbeitung informieren. Doch nur das reine Informieren reicht nicht aus. Ihre User müssen den Cookies aktiv zustimmen, bevor diese im Browser des Users gesetzt werden. Die meisten Websites haben aber nur einen Cookie-Hinweis mit bereits vorausgewählten Kontrollkästchen. Das entspricht nicht den europäischen Datenschutzgesetzen.

Präzedenzfall: das Planet49-Urteil

Die höchste Rechtsinstanz der EU ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Er ist dazu da, das EU-Recht zu interpretieren und besteht aus einem Richter aus jedem EU-Land und weiteren elf Generalanwälten.
Das Online-Gaming Unternehmen Planet49 hat im Jahr 2013 auf seiner Website eine Promotion veranstaltet und persönliche Daten von Usern eingeholt. Dabei mussten die User ihre Daten in Eingabefelder eintragen. Zwei erläuternde Texte wurden samt Kontrollkästchen sichtbar. Eines dieser Kästchen war allerdings bereits im Vorfeld angehakt.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat dann diese Methode der Einwilligung vor den deutschen Gerichten angefochten und dann den EuGH gebeten, das EU-Recht auszulegen und zu entscheiden, ob diese Methode gültig ist oder nicht. Am 1. Oktober 2019 kam dann das Urteil des EuGHs und lautet glasklar: Diese Methode ist innerhalb der EU nicht gültig und rechtswidrig.
Es wurde somit ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, der alle Websitebetreiber darauf hinweisen soll, die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung von Cookies zu befolgen.
Der Europäische Gerichtshof lässt keinen Platz für Interpretationen. In einer Presseaussendung des EuGHs steht eindeutig: „Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers“, und weiters: „Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht“.

Der einzige gültige Cookie-Hinweis darf also nur so aussehen:

So soll ein gültiger Cookie-Hinweis aussehen.

Welche Folgen bringt das EuGH-Urteil?

Egal wie groß oder klein Ihre Website ist, dieses Urteil betrifft jeden Websitebetreiber, der nicht ausschließlich Cookies verwendet, die für den Betrieb unbedingt notwendig sind. Jede Firmenwebsite ist betroffen, jede Website, die Daten von Usern speichert.
Natürlich verändert dieses Urteil auch das gesamte Online-Marketing der Unternehmen. Bisher konnte man relativ leicht Marketing-Analysetools wie beispielsweise Google-Analytics verwenden, da User nicht aktiv diese Analyse-Cookies zugelassen haben, sondern einfach schnell und passiv die Einverständniserklärungen akzeptiert haben. Vorangekreuzte Kästchen sind aber nicht mehr erlaubt. Das heißt Ihre Websitebesucher müssen den Cookies aktiv zustimmen.
Aussagekräftige Analysen über die Performance auf Ihrer Website werden daher schwieriger. Dafür gibt es durch die Einhaltung der neuen rechtlichen Auslegung eine deutlich stärkere Privatsphäre für Websitebesucher, also Endnutzer.

Hier die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof über deren Urteil zum Fall

Hier die Presseaussendung zum Fall Planet49

Hier die Presseaussendung zum Fall Planet49

Fazit

Nun wissen Sie, wie Sie mit Ihren Cookies umgehen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die meisten Cookie-Hinweise bieten allerdings genau das Gegenteil. Seit unserem Erfolg mit dem Datenschutz Generator wussten wir, dass das nächste große Tool ein vollkommen neuer Consent Manager sein muss. Und zwar ein Consent Manager, der alles kann und DSGVO-konform ist. Weitere Informationen über unseren Consent Manager finden Sie hier.