In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Webseiten. Die einzelnen Gesetze verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweilige Informationspflicht. Der Einfachheit halber sprechen wir aber allgemein vom „Impressum“.

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Veröffentlichungen, die Angaben über den Verantwortlichen (Firma, Websitebetreiber usw.) enthält. In Österreich ist die Impressumpflicht für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Die Impressumspflichten sind innerhalb der EU sehr ähnlich.

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle elektronischen Medien, die mindestens viermal im Jahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.

Umgangssprachlich wird die Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet. Bei der Offenlegungspflicht unterscheidet man zwischen „großen“ und „kleinen“ Webseiten. Eine „kleine Website“ beinhaltet nur Darstellungen des persönlichen Lebensbereichs oder eine Präsentation des Medieninhabers, die keine öffentliche Meinungsbildung beeinflusst. Das bedeute, auch Firmenseiten fallen in diese Kategorie.