Verfolgt Ihre Website einem unternehmerischen Zweck gelten die Impressumspflichten (neben UGB /GewO) nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG). Das ECG kennt folgende Informationspflichten:
- Volle geografische Anschrift der Niederlassung
- Kontaktdaten: E-Mail, Telefon, Fax
- Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
- Aufsichtsbehörde (wenn die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt)
- Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften
- Zugang zu anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften
Wenn vorhanden:
- Spezielle Berufsbezeichnung
- Staat, indem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer)
Zudem und zu den Gesetzen des UGB/GewO unterliegt eine Website auch noch der Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz. Die Angaben können gemeinsam mit den sonstigen Impressumvorschriften gemacht werden. Das Mediengesetzt unterscheidet zwischen „kleinen“ und „großen“ Webseiten. In der Regel, wenn Sie nicht öffentlich meinungsbildend sind, haben Sie nach dem Mediengesetz eine „kleine“ Website. Hier sind laut Mediengesetz lediglich Name/Firma des Inhabers, Unternehmensgegenstand und Wohnsitz des Medieninhabers anzugeben.