Da braucht man erst gar nicht um den heißen Brei herumreden. Die Strafen können richtig schmerzhaft sein. Es drohen Sanktionen und/oder hohe Bußgelder.

Die Verletzung der Impressumpflicht wird verwaltungsstrafrechtlich geahndet. Nach § 26 ECG besteht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.000 Euro zu bestrafen. Zudem drohen auch noch zivilrechtliche Unterlassungsklagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Sehr häufig gibt es wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wenn Sie gegen die Impressumspflicht verstoßen. Diese Abmahnung kann zum Beispiel ein unternehmerischer Konkurrent, Wettbewerbsvereine und auch Verbraucherschutzverbände aussprechen. In dem Fall müssen sie meist mit Abmahnkosten von mehreren Tausend Euros rechnen.