Ihre Übersicht unserer Datenschutzerklärungen in der Kategorie Erklärung verwendeter Begriffe

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über unsere anwaltlich geprüften Datenschutztexte für Ihre Datenschutzerklärung. Alle Datenschutztexte werden von zertifizierten Datenschutzbeauftragten erstellt und zusätzlich anwaltlich geprüft. Mit unseren Datenschutztexten erklären Sie Ihren Websitebesuchern transparent und umfangreich welche Daten gespeichert werden, warum Sie gewisse Funktionen in Ihre Website eingebunden haben und wie Ihre User die Datenverarbeitung verwalten oder unterbinden können. Wir erweitern ständig unser Angebot in unserem Datenschutz-Generator und fügen immer neue relevante Datenschutztexte hinzu. Es lohnt sich also auch, Ihre Datenschutzerklärungen alle paar Monate zu aktualisieren.
Falls Sie sich von der Qualität der Datenschutztexte überzeugen möchten, führen die Links beim jeweiligen Datenschutztext zur Muster-Datenschutzerklärung.

Profiling

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Profiling" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Biometrische Daten

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Biometrische Daten" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Gesundheitsdaten

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Gesundheitsdaten" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Einschränkung der Verarbeitung

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Einschränkung der Verarbeitung" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Genetische Daten

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Genetische Daten" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Verbindliche interne Datenschutzvorschriften

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Verbindliche interne Datenschutzvorschriften" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

Zum Verbindliche interne Datenschutzvorschriften Muster »

Personenbezogene Daten

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Personenbezogene Daten" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Einwilligung

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Einwilligung" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Dritter

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Dritter" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Dateisystem

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Dateisystem" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Verantwortlicher

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Verantwortlicher" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Internationale Organisation

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Internationale Organisation" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

Zum Internationale Organisation Muster »

Grenzüberschreitende Verarbeitung

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Grenzüberschreitende Verarbeitung" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Unternehmen

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Unternehmen" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Hauptniederlassung

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Hauptniederlassung" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Aufsichtsbehörde

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Aufsichtsbehörde" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Betroffene Aufsichtsbehörde

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Betroffene Aufsichtsbehörde" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Unternehmensgruppe

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Unternehmensgruppe" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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Pseudonymisierung

Inhalt: In diesem Abschnitt wird der Begriff "Pseudonymisierung" genauer erklärt, da er unter Umständen in der Datenschutzerklärung noch nicht genau erläutert wurden
Empfehlung: Um Ihre User noch besser zu informieren, sollten Sie die Begriffserklärung auch in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen.

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